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Erbin zahlt volle Kosten trotz Nachlassinsolvenz

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Erst ein unvollständiges Wertgutachten, dann die volle Kostenrechnung. Was vor der Klage oft als Taktik taugt, wird hier zum Bumerang.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 W 1/25

Das Wichtigste im Überblick

Das OLG legt die Kosten der Beklagten auf, weil sie die Auskunft verzögerte.
  • Der Kläger gewann die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts.
  • Die Beklagte lieferte die Auskunft erst im Prozess vollständig nach.
  • Das Gericht sah deshalb Anlass zur Klage und keinen Kostenanspruch gegen den Kläger.
  • Die spätere Insolvenz schadete dem Kläger bei den Kosten nicht.

  • Gericht: OLG Braunschweig
  • Datum: 21.02.2025
  • Aktenzeichen: 10 W 1/25
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilprozessrecht, Kostenrecht
  • Streitwert: bis 1.500,00 Euro
  • Relevant für: Erben, Pflichtteilsberechtigte, Nachlassstreitigkeiten

Wann entstehen Kosten bei Stufenklage nach Erledigung?

Nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung muss das angerufene Gericht gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten nach billigem Ermessen entscheiden. Maßgeblich für diese Einschätzung ist dabei der bisherige Sach- und Streitstand sowie der voraussichtliche Ausgang des Rechtsstreits ohne die eingetretene Erledigung. Bei einer sogenannten Stufenklage, die nacheinander Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung verlangt, werden die einzelnen Klageelemente für die Kostenentscheidung rechnerisch getrennt voneinander betrachtet.

Die eidesstattliche Versicherung als zweite Stufe bedeutet: Der Erbe muss an Eides statt versichern, dass seine Auskünfte über den Nachlass vollständig und wahrheitsgemäß sind. Eine falsche Versicherung kann strafrechtliche Folgen haben – sie dient dem Pflichtteilsberechtigten als Absicherung gegen unvollständige Angaben.

Das bedeutet konkret: Beide Parteien teilen dem Gericht gemeinsam mit, dass sie den Streit ganz oder teilweise für beendet halten – etwa weil der Erbe die geforderten Auskünfte schließlich doch erteilt hat. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr in der Hauptsache, sondern nur noch darüber, wer die bisherigen Verfahrenskosten tragen muss.

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Beschluss vom 21.02.2025, Az. 10 W 1/25) wandte diese Grundsätze zugunsten eines enterbten Sohnes an, der seinen Pflichtteil einforderte. Während das Landgericht Braunschweig in der Vorinstanz die Prozesskosten noch hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt hatte, hob der 10. Zivilsenat diese Entscheidung nach einer sofortigen Beschwerde vollumfänglich auf. Die zur Alleinerbin eingesetzte Gegenseite muss nun die vollen Kosten des Rechtsstreits sowie des Beschwerdeverfahrens aus eigener Tasche tragen. Das Gericht sprach dem enterbten Sohn Recht zu, da dessen gestufte Klage zum Zeitpunkt der Erledigung voraussichtlich in jeder Hinsicht erfolgreich gewesen wäre.

Eine sofortige Beschwerde ist ein beschleunigtes Rechtsmittel mit einer Frist von nur zwei Wochen. Anders als eine reguläre Berufung ist sie gegen bestimmte Verfahrensentscheidungen – wie hier die Kostenfestsetzung – möglich, bei denen das Gesetz besonderen Wert auf schnelle Klärung legt….


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