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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anwaltshaftung: 70.000 Euro Schadenersatz wegen Fristversäumnis

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Ein Mahnbescheid im Briefkasten – plötzlich steht der Pflichtteil auf dem Spiel. Nur drei Tage bleiben dem Anwalt, um den Zugang zu beweisen. Er reagiert nicht, die Frist verstreicht. Der Anspruch von über 70.000 Euro verjährt. Die drängende Frage: Wer trägt den finanziellen Verlust?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 U 25/24

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht verurteilt den Anwalt zu Schadenersatz, weil er Verjährung im Vorprozess nicht sauber verhinderte.
  • Er zahlt 70.114,10 Euro plus Zinsen; die restliche Klage scheitert.
  • Er verfehlt die nötige Glaubhaftmachung zum späteren Zugang des Widerspruchsschreibens.
  • Das Gericht nimmt an, der Mandant hätte sonst deutlich mehr aus dem Nachlass bekommen.
  • Die Widerklage des Anwalts scheitert; er darf nur 1.142,40 Euro aufrechnen.

  • Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Datum: 15.07.2025
  • Aktenzeichen: 3 U 25/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Anwaltshaftung, Schadensersatz, Erbrecht, Verjährung
  • Streitwert: 94.189,38 €
  • Revision zugelassen: Nein
  • Relevant für: Rechtsanwälte, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Prozessparteien

Wann greift Schadenersatz für den Mandanten?

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt ergibt sich aus den Paragraphen 280 Absatz 1, 611 und 675 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wenn dieser seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Zu diesen Pflichten gehört es, den Auftraggeber über die Ergebnisse und Risiken einer rechtlichen Prüfung aufzuklären, Schäden durch Fristversäumnisse zu verhindern und drohende Verjährungen rechtzeitig abzuwenden, wobei das reale Verhalten eines gewissenhaften Durchschnittsanwalts den Maßstab bildet. Kommt es zu einem Entschädigungsprozess gegen den Juristen, muss das urteilende Gericht den ursprünglichen, potenziell fehlerhaft geführten Prozess nach eigener Rechtsauffassung hypothetisch komplett neu prüfen.

Das bedeutet konkret: Ein Regressprozess ist eine Art „zweiter Prozess“, in dem nicht mehr die ursprüngliche Forderung verhandelt wird, sondern der Fehler des eigenen Anwalts. Das Gericht muss dabei den verlorenen Vorprozess gedanklich noch einmal komplett durchspielen — so als ob der Anwalt alles richtig gemacht hätte — um festzustellen, ob der Mandant dann gewonnen hätte.

Konkret bedeutet das für Sie: Im Regressprozess reicht es nicht, nur den Anwaltsfehler zu beweisen. Sie müssen auch darlegen, dass Sie den ursprünglichen Prozess bei korrekter anwaltlicher Arbeit gewonnen hätten. Sichern Sie deshalb jetzt alle Schriftsätze, Beweismittel und Korrespondenz aus dem verlorenen Verfahren — das Regressgericht entscheidet Ihren damaligen Anspruch vollständig neu.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht verurteilte in einem aktuellen Regressverfahren einen Rechtsanwalt zur Zahlung von 70.114,10 Euro nebst Zinsen, da er genau diese entscheidenden Pflichten gravierend verletzt hatte (Az.: 3 U 25/24). Ein Mandant hatte den Juristen im Jahr 2011 beauftragt, Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen seine Schwester als Alleinerbin der gemeinsamen Mutter geltend zu machen. Im sogenannten Vorprozess vor dem Landgericht Potsdam (Az….


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