Das Verfahren fast eingestellt, das iPhone noch in der Asservatenkammer. Der 19-Jährige fühlt sich völlig hilflos. Ein Pflichtverteidiger? Überflüssig, findet die Staatsanwaltschaft. Ob das so einfach geht, musste das Landgericht Cottbus klären.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 23 Qs 7/26 jug.
Das Wichtigste im Überblick
LG Cottbus lässt Pflichtverteidiger für heranwachsenden Beschuldigten trotz Beschwerde stehen.
- Das Gericht verwirft die Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
- Es sieht Zweifel, ob der Beschuldigte sich selbst verteidigen kann.
- Das unbeantwortete Handy-Begehren spricht gegen seine Durchsetzungskraft.
- Ein anderes Verfahren half der Staatsanwaltschaft nicht weiter.
- Die Staatskasse zahlt die Kosten und Auslagen.
- Gericht: LG Cottbus
- Datum: 07.05.2026
- Aktenzeichen: 23 Qs 7/26 jug.
- Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Pflichtverteidigerbestellung
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafprozessrecht
- Relevant für: Staatsanwaltschaften, Verteidiger, junge Beschuldigte
Wann erhält ein Heranwachsender einen Pflichtverteidiger?
Im deutschen Strafrecht richtet sich die Beiordnung eines Anwalts unter anderem nach § 140 Abs. 2 StPO in Verbindung mit den jugendstrafrechtlichen Vorschriften der §§ 68 Nr. 1 und 109 Abs. 1 JGG. Maßgeblich für diese Entscheidung sind meist die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder eine offensichtliche Unfähigkeit zur Selbstverteidigung. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden fordern die Gerichte dabei eine besonders jugendgemäße und beschuldigtenfreundliche Auslegung. Der Hintergrund dafür ist die Erfahrung, dass junge Menschen in einem formellen Verfahren oft nur sehr begrenzt in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wirksam zu wahren. Beiordnung bedeutet konkret: Das Gericht bestellt dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger und weist ihn ihm offiziell zu. Die Kosten dafür trägt zunächst der Staat.
Ein Heranwachsender ist im juristischen Sinn eine Person zwischen 18 und 20 Jahren. Das Gesetz behandelt diese Altersgruppe gesondert, weil bei ihr je nach Reife entweder das mildere Jugendstrafrecht oder das reguläre Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Wie eine solche Einschätzung in der gerichtlichen Praxis aussieht, veranschaulicht eine Drogenermittlung der brandenburgischen Justiz. Nach einem anonymen Hinweis eines selbst ernannten „pflichtbewussten Bürgers“ durchsuchten die Behörden am 2. Juli 2025 die Räumlichkeiten eines jungen Mannes auf der Suche nach Cannabis und anderen Betäubungsmitteln.
Da das Amtsgericht Cottbus wegen der Vorwürfe von einer schwerwiegenden Rechtsfolge ausging, bestellte es dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Cottbus schloss sich an und bestätigte am 7. Mai 2026 in letzter Instanz den unbedingten Anspruch des Betroffenen auf einen juristischen Beistand (Az. 23 Qs 7/26 jug.).
Redaktionelle Leitsätze
- Auszug aus der Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/pflichtverteidiger-heranwachsende-hilflosigkeit/