Gebrauchtwagen gekauft, Verdacht auf Hagelschaden. Per DSGVO verlangt der neue Besitzer das alte Gutachten von der Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers. Doch die Versicherung verweigert die Herausgabe: Fahrzeugdaten seien keine personenbezogenen Daten des Käufers. Ein Auto hat eben nur eine Sach-Vergangenheit – oder etwa nicht?
Ein Autokäufer scheitert vor Gericht mit dem Versuch, ein Schadengutachten über die DSGVO von der Versicherung einzuklagen. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]100 C 14/26[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Kläger bekommt kein Gutachten von der Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers.
Das Gericht weist die Klage auf anonymisierte Herausgabe des Schadengutachtens ab.
Die Daten betreffen den Vorversicherten, nicht den Kläger.
Der Kauf des Autos macht diese Daten nicht zu Klägers Daten.
Zwischen Kläger und Versicherung besteht kein Vertrag.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Gericht: AG Aachen
Datum: 07.05.2026
Aktenzeichen: 100 C 14/26
Verfahren: Klage auf Herausgabe einer anonymisierten Fassung eines Schadengutachtens
Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
Streitwert: 2.000,00 EUR
Relevant für: Käufer, Versicherte, Haftpflichtversicherer bei Gutachten und Datenauskunft
Wer hat Anspruch auf Herausgabe eines Schadengutachtens?
Nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht ein Anspruch auf Auskunft und eine Datenkopie ausschließlich für die betroffene Person. Diese gesetzliche Vorschrift vermittelt somit lediglich den Zugang zu den eigen[…]