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Nutzungsausfallentschädigung nach dem StrEG: Wann steht Ihnen Geld zu?

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Fast ein Jahr stand das Auto still – beschlagnahmt von der Staatsanwaltschaft. Als der Halter Entschädigung fordert, bringt eine Frage Zündstoff: Dürfen kostenlose Leihwagen von Freunden den Anspruch schmälern?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 O 260/21

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht sprach nur für den privat genutzten Bus Nutzungsausfall zu.
  • Der Kläger bekommt 12.009,54 Euro; der Rest seiner Klage scheitert.
  • Für den gewerblich genutzten Bus lehnt das Gericht Nutzungsausfall vollständig ab.
  • Für den Privatbus erkennt das Gericht Ausfall und fehlenden Ersatz an.
  • Das Gericht kürzt die Entschädigung bei langer Dauer deutlich.
  • Die frühere Zahlung von 3.743,55 Euro rechnet das Gericht an.

  • Gericht: LG Flensburg
  • Datum: 08.12.2023
  • Aktenzeichen: 7 O 260/21
  • Verfahren: Zivilklage auf Nutzungsausfallentschädigung nach Sicherstellung/Beschlagnahme
  • Rechtsbereiche: Strafentschädigungsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht
  • Relevant für: Fahrzeughalter, Unternehmen mit Betriebsfahrzeugen, Betroffene von Beschlagnahmen

Wer bekommt Nutzungsausfallentschädigung nach dem StrEG?

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf eine Entschädigung liefert das Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG), hier konkret die Paragraphen 2 Absatz 1 und Nummer 4. Ein finanzieller Ausgleich wird gewährt, wenn Ermittlungsbehörden Dinge einziehen, auf deren ständige Verfügbarkeit der Betroffene für seine eigenwirtschaftliche Lebensführung zwingend angewiesen ist. Eine bloße Beschlagnahme reicht dafür jedoch nicht aus. Der Eigentümer muss einen konkreten Nutzungswillen an den Tag legen und durch den Entzug eine spürbare Beeinträchtigung im Alltag erleiden.

Der Unterschied: Eine Beschlagnahme ist nur die vorübergehende Sicherstellung durch die Behörden. Eine Einziehung bedeutet dagegen, dass der Staat die Sache dauerhaft enteignet. Das StrEG setzt für die Nutzungsausfallentschädigung voraus, dass die Sache endgültig eingezogen wurde – bei einer bloßen vorläufigen Beschlagnahme gibt es diesen Anspruch nicht.

Wer nach einer Beschlagnahme Entschädigung fordern will, muss diesen Nutzungswillen aktiv belegen: Dokumentieren Sie schriftlich, wofür Sie den beschlagnahmten Gegenstand täglich brauchten – etwa für den Arbeitsweg, regelmäßige Einkäufe oder den Transport von Familienmitgliedern. Sammeln Sie Belege wie Tankquittungen, Werkstattrechnungen oder Kalender-Einträge, die Ihre ständige Nutzung vor der Beschlagnahme nachweisen.

Vor dem Landgericht Flensburg forderte ein Autowerkstatt-Betreiber eine solche Entschädigung für zwei sichergestellte VW-Busse, die er teils privat und teils gewerblich nutzte. Am 8. Dezember 2023 urteilte das Gericht unter dem Aktenzeichen 7 O 260/21 und verurteilte das beklagte Land zur Zahlung von 12.009,54 Euro zuzüglich Zinsen. Die darüber hinausgehende Klage auf insgesamt über 60.000 Euro wies die Kammer ab, wobei der Werkstattinhaber 78,7 Prozent der Verfahrenskosten tragen musste. Der Anspruch bestand nach Auffassung der Richter ausschließlich für das überwiegend privat genutzte Fahrzeug. Für den vorrangig als Pannenhilfsfahrzeug eingesetzten gewerblichen Bus fehlte die Betroffenheit der rein privaten Lebensführung….


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