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Haftung nach einem Verkehrsunfall: Wer zahlt beim Abbruch des Abbiegens?

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Blinker links, dann Schlenker rechts – die Kollision mit dem Rechtsüberholer wirft die Frage auf: Wer trägt die Hauptschuld? Das Oberlandesgericht wog den plötzlichen Richtungswechsel gegen den zu geringen Seitenabstand – und eine kaum beachtete Prozessregel entschied den Fall.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 68/25

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht kippt die Berufung weitgehend und hält die 60-Prozent-Haftung des Klägers.
  • Teilweise unzulässig: Der Kläger greift mehrere Schadenspositionen nicht genug an.
  • Im Übrigen bleibt er erfolglos, weil beide Fahrer Fehler machten.
  • Der Beklagte durfte rechts vorbeifahren; eine unklare Lage lag nicht vor.
  • Der Kläger bog plötzlich ein und missachtete den Nachfolgeverkehr.
  • Die 60-Prozent-Quote zu Lasten des Klägers bleibt bestehen.

  • Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Datum: 04.07.2025
  • Aktenzeichen: 12 U 68/25
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Zivilprozessrecht
  • Relevant für: Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer

Wer haftet nach dem Unfall?

Die juristische Verteilung der Verantwortung nach einer Kollision richtet sich maßgeblich nach dem Straßenverkehrsgesetz, konkret den Paragrafen 7, 17 und 18 StVG, sowie nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit dem Versicherungsvertragsgesetz. Wenn Richter die jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteile gegeneinander abwägen, dürfen sie sich dabei ausschließlich auf unstreitige, von den Parteien zugestandene oder durch Beweise gesicherte Umstände stützen. Ein in der Rechtsprechung anerkannter Grundsatz besagt zudem, dass ein sogenanntes unabwendbares Ereignis nach § 17 Abs. 3 StVG eine Haftung nur dann vollständig ausschließen kann, wenn es lückenlos belegt wird. Das bedeutet konkret: Ein unabwendbares Ereignis ist ein äußerer Umstand, den der Fahrer selbst bei äußerster Sorgfalt nicht hätte verhindern können – etwa ein plötzlich auf die Fahrbahn springendes Wildtier oder ein unvorhersehbarer technischer Defekt. Wer sich darauf beruft, muss beweisen, dass ihn keinerlei Mitverschulden trifft; gelingt das nicht, bleibt er zumindest teilweise haftbar.
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen. – so das Brandenburgische Oberlandesgericht
Wer nach einem Verkehrsunfall seine Position in einer Haftungsauseinandersetzung stärken will, sollte noch an der Unfallstelle handeln: Fotografieren Sie die Endstellung aller Fahrzeuge, Bremsspuren und die Blinkerstellung. Sichern Sie Dashcam-Aufnahmen sofort, bevor sie überschrieben werden. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten unabhängiger Zeugen – nicht nur der Mitfahrer. Gerichte stützen ihre Haftungsverteilung ausschließlich auf nachweisbare oder von beiden Seiten bestätigte Tatsachen; was Sie nicht belegen können, fließt nicht in die Quotenberechnung ein. Mit der praktischen Auslegung dieser gesetzlichen Vorgaben befasste sich das Brandenburgische Oberlandesgericht nach einem Zusammenstoß am 14. November 2022 auf der Langen Brücke in Potsdam….

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