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Widerrufsrecht bei Online-Käufen: Rückgabe konfigurierter Laptops möglich

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
MacBook im eBay-Shop konfiguriert, kaum geliefert, schon bereut. Der Händler lehnt den Widerruf ab, denn die gewählten Komponenten machten das Notebook zur Maßanfertigung. Ob ein paar Klicks aus vorgegebenen Optionen wirklich den Verbraucherschutz aushebeln, war nun richterlich zu klären.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 U 133/23

Das Wichtigste im Überblick

Käufer gewinnt: Apple-Notebook mit Standardoptionen bleibt widerrufbar.
  • Das Gericht gab der Berufung statt und verurteilte die Verkäuferin zur Rückzahlung.
  • Es sah nur Standardoptionen, keine echte Sonderanfertigung nach Kundenwunsch.
  • Der Käufer durfte deshalb widerrufen und bekam Kaufpreis sowie Anwaltskosten zurück.
  • Die Verkäuferin verlor ihre Widerklage auf Annahmeverzug vollständig.

  • Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Datum: 16.07.2024
  • Aktenzeichen: 7 U 133/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Fernabsatz, Kaufrecht
  • Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • Relevant für: Onlinehändler, Käufer, Verbraucherrecht

Wie weit reicht das Widerrufsrecht bei Online-Käufen?

Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der § 312c Abs. 1 und § 312g Abs. 1 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen vierzehn Tage und beginnt gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) BGB erst mit dem Zugang der Ware beim Käufer. Sobald ein Verbraucher sein Recht wirksam ausübt, ist der Verkäufer nach § 355 Abs. 3 sowie § 357 Abs. 1 BGB zur vollständigen Rückabwicklung und Auszahlung der empfangenen Beträge verpflichtet.

Ein Fernabsatzvertrag liegt immer dann vor, wenn Käufer und Verkäufer den Vertrag schließen, ohne gleichzeitig körperlich anwesend zu sein – also etwa im Online-Shop, per Telefon oder per E-Mail. Für solche Verträge sieht das Gesetz besondere Verbraucherschutzregeln vor, darunter das hier beschriebene Widerrufsrecht.

Was Sie tun müssen: Erklären Sie den Widerruf immer schriftlich und nachweisbar – am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Die 14-Tage-Frist beginnt erst, wenn Sie die Ware physisch erhalten haben, nicht schon mit der Bestellung. Heben Sie den Versandbeleg der Rücksendung auf: Er ist Ihr Beweis, dass Sie die Frist eingehalten haben.

Wie dieser gesetzliche Rahmen angewendet wird, zeigt ein Rechtsstreit um einen kostspieligen Computerkauf aus dem Jahr 2021. Ein Kunde bestellte Ende Dezember 2020 über die Internetplattform eBay ein Apple Macbook Pro für beachtliche 7.049 Euro. Etwa einen Monat später, Ende Januar 2021, schickte der Mann das teure Gerät in der noch versiegelten Originalverpackung an die Verkäuferin zurück und erklärte kurz darauf, am 8. Februar 2021, zusätzlich per E-Mail den Widerruf des Kaufvertrags. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens und verurteilte die Händlerin zur Erstattung des vollen Kaufpreises (Az. 7 U 133/23). Damit hob der Senat das gegenteilige Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 8 O 58/21) auf, welches die Klage in erster Instanz noch abgewiesen hatte….


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