Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 O 353/23
Das Wichtigste im Überblick
Bank muss Online-Überweisungen zurückbuchen; sie bewies die Autorisierung nicht.
- Das Gericht gab der Klage größtenteils statt und ordnete die Gutschrift der Zahlungen an.
- Die Bank konnte keine wirksame Zustimmung des Kunden beweisen.
- Ihr Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit reichte dafür nicht aus.
- Vorgerichtliche Anwaltskosten muss die Bank nicht ersetzen.
- Gericht: LG Berlin II
- Datum: 15.01.2025
- Aktenzeichen: 10 O 353/23
- Verfahren: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Zahlungsverkehrsrecht, Bankrecht, Zivilrecht
- Relevant für: Banken, Online-Banking-Kunden, Prozessparteien
Wann erfolgt die Rückerstattung nicht autorisierter Zahlungen?
Nach § 675u Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, bei einer nicht autorisierten Zahlung den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten und das entsprechende Bankkonto wieder gutzuschreiben. Gemäß § 675j Abs. 1 S. 1 BGB gilt ein Zahlungsvorgang gegenüber dem Kontoinhaber rechtlich nämlich nur dann als wirksam, wenn dieser dem Vorgang ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese zwingend notwendige Autorisierung, muss der Kontostand durch das Finanzinstitut so wiederhergestellt werden, als wäre die unberechtigte Belastung niemals erfolgt.
Vor dem Landgericht Berlin II forderte ein Bankkunde die Rückbuchung mehrerer Überweisungen, die am 8. und 9. August 2023 getätigt wurden und die er nach eigenen Angaben niemals veranlasst hatte. Zuvor hatte der Mann vergeblich versucht, über die App seines Kreditinstituts eine neue Kreditkarte freizuschalten. Während das mobile Banking kurzzeitig wieder funktionierte, verweigerte das System dem Kunden am 9. August den Zugang wegen angeblicher Wartungsarbeiten. Etwa eine Woche später waren sowohl seine Bankkarten als auch das Online-System komplett lahmgelegt, woraufhin der Kunde die fremden Transaktionen bemerkte und der Bank meldete. Das Geldinstitut weigerte sich zunächst zu haften, wurde im Prozess nun aber per Urteil (Az. 10 O 353/23) vom 15. Januar 2025 zur fast vollständigen Wiedergutschrift verurteilt. Die erfolgreiche Klage auf Rückerstattung umfasst Beträge in Höhe von 2.830 Euro, 5.348,45 Euro sowie 19.891,55 Euro zuzüglich Zinsen.
Was Sie jetzt tun müssen: Wenn Sie nicht autorisierte Abbuchungen auf Ihrem Konto entdecken, melden Sie den Missbrauch noch am selben Tag Ihrer Bank — schriftlich per E-Mail, Brief oder über die offizielle Meldefunktion im Online-Banking, nicht nur telefonisch. Dokumentieren Sie den genauen Zeitpunkt, an dem Ihnen die fremden Transaktionen aufgefallen sind, und speichern Sie alle Kommunikation mit der Bank. Je schneller und nachweisbarer Sie reagieren, desto schwerer hat es das Institut, Ihnen eine verspätete Meldung oder gar grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen….