Eine Verkaufsanzeige auf Kleinanzeigen, der Käufer fragt nach Kreditkartendaten. Die Banking-App warnt vor Betrug. Trotzdem eingegeben – Stunden später ist das Konto leer. Die Bank weigert sich, den Schaden zu ersetzen. Das Landgericht Itzehoe muss entscheiden, ob grobe Fahrlässigkeit die Erstattungspflicht kippt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 O 114/24
Das Wichtigste im Überblick
Gericht weist Klage ab: Kläger verlor nach grob fahrlässigem Phishing-Angriff seinen Erstattungsanspruch.
- Das Gericht lehnt die Gutschrift von 6.486,44 Euro und Anwaltskosten ab.
- Der Kläger tippte Daten auf einer gefälschten Seite ein und ignorierte Warnsignale.
- Die Bank durfte gegen seinen Anspruch aufrechnen, weil er grob fahrlässig handelte.
- Individuelle Warnpflichten der Bank verneinte das Gericht hier.
- Gericht: LG Itzehoe
- Datum: 28.01.2025
- Aktenzeichen: 7 O 114/24
- Verfahren: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Zahlungsdiensterecht, Bankrecht, Zivilprozessrecht
- Streitwert: 6.486,44 €
- Relevant für: Banken, Karteninhaber, Online-Verkäufer
Wann entfällt Erstattung trotz Phishing?
Gemäß § 675u Satz 2 BGB ist ein Zahlungsdienstleister bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang verpflichtet, dem Zahler den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten. Das Girokonto muss dabei exakt auf den Stand gebracht werden, auf dem es sich ohne die unrechtmäßige Belastung befunden hätte. Eine rechtmäßige Autorisierung erfordert nach § 675j Abs. 1 BGB immer die wirksame Zustimmung des Zahlers. Diese Zustimmung kann entweder vorab als eine Einwilligung oder nachträglich als eine Genehmigung erteilt werden.
Das Landgericht Itzehoe wies in einem aktuellen Urteil die Klage eines getäuschten Bankkunden auf Erstattung von 6.486,44 Euro vollumfänglich ab und bürdete ihm die gesamten Verfahrenskosten auf (Az. 7 O 114/24 vom 28.01.2025). Der Mann wollte am 19. März 2024 über das Portal kleinanzeigen.de eine gebrauchte Babytrage verkaufen. Nach einer angeblichen Kaufbestätigung erhielt er eine E-Mail mit einem Link zur Abwicklung über ein System namens „Sicher Bezahlen“. Die Betrüger buchten in der Folge bei drei separaten Transaktionen hohe Beträge nach Dubai ab.
Obwohl das Gericht formell bestätigte, dass die Abbuchungen aus dem Ausland mangels wirksamer Zustimmung nicht autorisiert waren, verlor der Kontoinhaber den Zivilprozess. Die Richter stellten fest, dass der ursprüngliche Erstattungsanspruch durch einen massiven eigenen Pflichtverstoß des Verkäufers vollständig erloschen war.
Redaktionelle Leitsätze