Der neue Mobilfunkvertrag ist kaum aktiviert, da hat ihn die Schufa bereits. Der Kunde klagt auf Schadensersatz, weil er einen Bonitätseinbruch befürchtet. Doch sein Score blieb stabil, kein Kredit wurde abgelehnt. Vor dem Landgericht Göttingen steht die Frage: Genügt die bloße Angst vor einem Nachteil für eine Entschädigung?
Die automatisierte Weitergabe von Vertragsdaten an Auskunfteien zur Identitätsprüfung gilt laut LG Göttingen oft als rechtmäßig. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]8 O 109/24[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht erlaubt die Weitergabe von Positivdaten an Kreditauskunfteien.
Die Klage scheiterte komplett; die Klägerin verlor und trägt die Kosten.
Das Gericht sah Betrugsprävention als berechtigtes Interesse an.
Die Klägerin zeigte keinen konkreten Schaden oder spürbare Folgen.
Kontrollverlust allein reicht nicht für Geldersatz nach Datenschutzrecht.
Gericht: Landgericht Göttingen
Datum: 28.08.2025
Aktenzeichen: 8 O 109/24
Verfahren: Urteil
Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Zivilrecht
Streitwert: 5.800,00 €
Relevant für: Mobilfunkanbieter, Kreditauskunfteien, Verbraucher
Wann gibt es Schadensersatz?
Ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach Artikel 82 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt in der gerichtlichen Praxis zwingend drei Dinge voraus: einen verifizierbaren Datenschutzverstoß, einen konkreten materiellen oder immateriellen Schaden sowie einen ursächlichen Zusammenhang dazwischen. Die Darlegungs- und Beweislast für den Pflichtverstoß, den Schaden und die Kausalität liegt stets bei der klagenden […]