Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 A 1619/23
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht lehnt die Berufung ab, weil die alte Probezeitbeurteilung nach Lebenszeiternennung keine Rolle mehr spielt.
- Der Kläger verliert. Die Klage gegen die Probezeitbeurteilung bleibt abgewiesen.
- Probezeitbeurteilungen dienen nur der Bewährung. Danach tragen sie keine Rechtswirkung mehr.
- Personalakte und Personalstammblatt ändern das nicht. Konkrete Nachteile zeigte der Kläger nicht.
- Auch die Grundsatzrüge scheitert. Der Kläger formulierte keine klärungsbedürftige Frage.
- Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- Datum: 15.05.2026
- Aktenzeichen: 1 A 1619/23
- Verfahren: Beschluss über die Zulassung der Berufung
- Rechtsbereiche: Beamtenrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht
- Streitwert: 5.000 Euro
- Relevant für: Beamte, Behörden, Personalstellen bei Beurteilungen und Auswahlentscheidungen
Wann ist eine Klage gegen die Probezeitbeurteilung zulässig?
Eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung erfordert im Verwaltungsprozess dauerhaft ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis. Das bedeutet konkret: Ein Gericht prüft nur dann eine Klage, wenn der Kläger durch die angegriffene Entscheidung tatsächlich noch spürbar betroffen ist – wer bereits befördert wurde, kann sich nicht mehr über eine alte Bewertung beschweren, die für seine Karriere keine Rolle mehr spielt. Dieses rechtliche Interesse erlischt zwingend, wenn die angegriffene Bewertung ihre Zweckbestimmung als Grundlage für zukünftige Personalentscheidungen verliert. Grundsätzlich dienen solche Beurteilungen einer Behörde als verlässliche Basis für die formelle Bestenauslese und für kommende Stellenbesetzungen.
Sobald – wie hier – die Bewährung positiv festgestellt und der Beamte in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden sei, entfalte seine Probezeitbeurteilung in der Regel keine rechtlich relevante Bedeutung mehr. – so das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lehnte am 15.05.2026 den Berufungsantrag eines Militärbeamten ab und bestätigte damit die vollständige Klageabweisung der ersten Instanz (Az. 1 A 1619/23). Ein zum Oberregierungsrat ernannter Beamter war vor Gericht gezogen, um seine erst nach Ablauf der Bewährungszeit erstellte Probezeitbeurteilung vom 3. April 2020 sowie den dazugehörigen Widerspruchsbescheid annullieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht hatte dieses Begehren im Vorfeld als unzulässig abgewiesen, da der Beamte bereits am 2. November 2019 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden war. Das Oberverwaltungsgericht hielt die gerichtliche Abweisung der Klage nun vollumfänglich und rechtskräftig aufrecht….