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Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Geldbuße bei Vertragsaufspaltung

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Erst das notarielle Kaufangebot, dann die Annahme Wochen später – der Käufer ist längst gebunden. Diese Praxis betrieb der Notar jahrelang konsequent, ohne je einen Sachgrund zu benennen. Eine Geldbuße von 7.500 Euro soll er nun zahlen – ist das verhältnismäßig?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Not 5/13

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht bestätigt 7.500 Euro Geldbuße gegen einen Notar wegen systematischer Vertragsaufspaltung.
  • Die Klage blieb erfolglos. Die Geldbuße blieb bestehen.
  • Das Gericht sah planmäßige, missbräuchliche Aufspaltung vieler Kaufverträge.
  • Die Richtlinien der Notarkammer binden den Notar als Satzung.
  • Schon der Anschein fehlender Unparteilichkeit verletzt seine Amtspflichten.
  • Die Berufung wurde zugelassen. Der Streitwert liegt bei 7.500 Euro.

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senat für Notarsachen
  • Datum: 20.07.2015
  • Aktenzeichen: 1 Not 5/13
  • Verfahren: Disziplinarverfahren gegen einen Notar
  • Rechtsbereiche: Notarrecht, Disziplinarrecht, Verwaltungsrecht
  • Streitwert: 7.500 Euro
  • Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • Relevant für: Notare, Kammern, Disziplinarbehörden, Beteiligte an Kaufverträgen

Was droht bei einem Disziplinarverfahren gegen einen Notar?

Die Grundlage für die Bemessung einer disziplinarrechtlichen Maßnahme richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) nach der Schwere der begangenen Amtspflichtverletzung sowie dem Persönlichkeitsbild des betroffenen Notars. Es wird zudem genau geprüft, in welchem Umfang das erforderliche Vertrauen der Allgemeinheit in den Berufsstand durch das Fehlverhalten beeinträchtigt wurde. Eine Überprüfung erfolgt nach § 60 Abs. 3 BDG: Wendet sich unzufriedener Amtsträger mit einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung, kontrolliert das Gericht nicht allein die formale Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der getroffenen Sanktion.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte weitreichende Sanktionen gegen einen erfahrenen Juristen und ließ eine Geldbuße von 7.500 Euro bestehen (Az.: 1 Not 5/13). Der betroffene Amtsträger, der bereits seit den 1980er Jahren als Rechtsanwalt und seit den 1990er Jahren als Notar arbeitete, war zuvor disziplinarrechtlich völlig unbelastet. Er hatte sich mit rechtlichen Mitteln gegen eine Verfügung des Präsidenten am Landgericht gewehrt, welche ihm ein weitreichendes Bündel an Berufspflichtverletzungen zur Last legte. Da die vorgeworfenen Verstöße erheblich waren, wiesen die Richter die Klage in vollem Umfang ab und erlegten dem Notar zudem die Kosten des Verfahrens auf. Der Streitwert wurde entsprechend der Strafhöhe auf 7.500 Euro festgelegt.

Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die Notare in seinem Gerichtsbezirk aus und ist deshalb befugt, disziplinarrechtliche Maßnahmen wie Verweise oder Geldbußen gegen sie zu verhängen.

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