Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 AZR 22/25
Das Wichtigste im Überblick
BAG verneint Arbeitgeberwahlrecht und verlangt meist Gutschrift statt Auszahlung der Reststunden.
- Das BAG hob das Urteil auf und schickte den Fall zurück.
- Tarifliche Protokollnotizen geben Arbeitnehmern einen Umwandlungsanspruch in Freizeit.
- Reststunden und Minuten gehören auf das Arbeitszeitkonto, wenn eines existiert.
- Eine Auszahlung kommt nur ohne Arbeitszeitkonto in Betracht.
- Das Landesarbeitsgericht muss nun die betrieblichen Gründe klären.
- Gericht: Bundesarbeitsgericht, Fünfter Senat
- Datum: 25.02.2026
- Aktenzeichen: 5 AZR 22/25
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht, Insolvenzarbeitsrecht
- Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter, Tarifgebundene Betriebe
Wann ist die Umwandlung der JLP in Freizeit möglich?
Eine in Vollzeit tätige Produktionsmitarbeiterin wollte ihre tarifliche Prämie in Freizeit umwandeln, woraufhin der Insolvenzverwalter des Betriebs nur die vollen Tage ausgab und verbleibende Reststunden eigenmächtig finanziell ausglich. Das angerufene Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.02.2026, Az. 5 AZR 22/25) gab der Revision der Arbeitnehmerin vollumfänglich recht. Eine Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem die höchste Bundesinstanz überprüft, ob die Vorinstanz das Gesetz falsch angewendet hat – es geht also nur um Rechtsfehler, nicht um eine neue Beweisaufnahme. Das BAG hob das vorherige Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Akte zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das rechtliche Fundament für solche Streitigkeiten bildet § 5 Ziff. 6 des Tarifvertrags zur Jahresleistungsprämie (TV JLP 2023), welcher Beschäftigten einen verbindlichen Anspruch auf die Umwandlung der Einmalzahlung in bezahlte Freistellung sichert. Wer von der Erholungsoption Gebrauch machen möchte, muss den Antrag formgerecht bis spätestens im November des Vorjahres einreichen. Die Berechnung der exakten Freizeit regeln detaillierte Protokollnotizen, die je nach Tätigkeit im Unternehmen spezifische Werte aus Tagen, Stunden und Minuten festlegen. Solche Protokollnotizen sind schriftliche Zusatzvereinbarungen zum Tarifvertrag, die dieselbe rechtliche Bindungswirkung entfalten wie die Hauptregelungen selbst; ausdrücklich ausgeschlossen von einer solchen Umwandlung in Freizeit sind dabei lediglich Auszubildende.
Die 37,5 Stunden pro Woche arbeitende Fabrikangestellte forderte im November 2022 für das kommende Frühjahr derartige Freistellungen von der Geschäftsführung ein. Da die Angestellte in den Monaten vor April 2023 mehr als ein halbes Jahr im intensiven Drei-Schicht-Betrieb rotierte, stand ihr laut den erwähnten Protokollnotizen ein präziser Freizeitausgleich von sechs Tagen, zwei Stunden und 18 Minuten zu….