Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 U 1014/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG Nürnberg: Spieler bekommt 7.893,68 Euro zurück, weil der Online-Casinovertrag ohne deutsche Erlaubnis nichtig war.
- Die Berufung der Beklagten scheiterte. Das Versäumnisurteil blieb stehen.
- Das Gericht sah den Kläger als Verbraucher. Die Beklagte richtete ihr Angebot nach Deutschland aus.
- Ohne deutsche Erlaubnis waren die Spielverträge unwirksam. Daher muss die Beklagte die Verluste erstatten.
- Einwände mit EU-Recht, Treu und Glauben und Spielschulden wies das Gericht zurück.
- Das Gericht setzte den Streitwert auf 7.893,68 Euro fest.
- Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
- Datum: 12.05.2026
- Aktenzeichen: 13 U 1014/25
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Glücksspielrecht, Zivilrecht, Europarecht
- Streitwert: 7.893,68 €
- Relevant für: Online-Casino-Anbieter, Spieler, Prozessvertreter
Rückzahlung von Glücksspielverlusten bei fehlender Lizenz
Online-Glücksspielverträge sind gemäß § 134 BGB nichtig, wenn der Anbieter keine erforderliche deutsche Erlaubnis nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 besitzt. Aus diesem Verstoß gegen ein Verbotsgesetz ergibt sich ein Anspruch auf die Rückzahlung der getätigten Einsätze nach dem Bereicherungsrecht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB. Der zurückzufordernde Betrag berechnet sich dabei aus der Differenz zwischen den geleisteten Einzahlungen und den vom Spieler erhaltenen Gewinnauszahlungen.
Das Bereicherungsrecht besagt vereinfacht: Wer etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat, muss es wieder herausgeben. Da der Glücksspielvertrag wegen der fehlenden Lizenz von Anfang an unwirksam war, durfte der Anbieter die Einsätze rechtlich nie behalten.
Diesen rechtlichen Mechanismus bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg am 12. Mai 2026 (Az. 13 U 1014/25) zugunsten eines vollzeitbeschäftigten Versicherungskaufmanns, der von einem maltesischen Unternehmen seine Spielverluste einforderte. Der Betroffene hatte zwischen September 2021 und September 2022 bei der Firma diverse Casino-Spiele im Internet genutzt, wobei er Einzahlungen von knapp 36.000 Euro tätigte und Gewinnauszahlungen in Höhe von rund 28.000 Euro erhielt. Es verblieb am Ende ein Verlust von 7.893,68 Euro, den das Unternehmen dem Mann nun vollständig erstatten muss, da es in diesem Zeitraum über keine deutsche Lizenz für den Online-Betrieb verfügte. Mit der landesgerichtlichen Leitentscheidung blieb ein zuvor erlassenes Versäumnisurteil der Kammer in vollem Umfang aufrechterhalten….