Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 ermöglicht die Rente für schwerbehinderte Menschen bereits Jahre vor der Regelaltersgrenze. Wer jedoch den Status kurz vor Rentenbeginn durch eine Neubewertung verliert oder die 35 Jahre Wartezeit falsch berechnet, riskiert die Ablehnung seines gesamten Antrags.
Schwerbehindertenrente in Kürze
- Ein verpasster oder fehlerhafter Antrag kann dazu führen, dass Sie die Rente nicht rechtzeitig bekommen und monatlich Geld verlieren.
- Schwerbehindertenrente heißt: früher in Rente mit mindestens GdB 50 und 35 Jahren Wartezeit.
- Betroffen ist, wer kurz vor dem Rentenbeginn steht und die Voraussetzungen für den vorzeitigen Renteneintritt erfüllen will.
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und reichen Sie fehlende Nachweise sofort nach.
- Der wichtigste Hebel ist Ihr Rentenkonto: Fehlzeiten, falsche GdB-Bescheide und unvollständige Unterlagen müssen sauber geprüft werden.
- Ist alles richtig erfasst, kann die Rente fristgerecht bewilligt und bei Bedarf trotz Weiterarbeit bezogen werden.
Wann kann ich mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen?
Der Schwerbehindertenausweis liegt vor, das Rentenalter rückt näher. Der bloße Besitz des Ausweises sichert jedoch nicht die vorzeitige Rente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen genau, wobei das richtige Timing entscheidend ist.
Es reicht rechtlich nicht, irgendwann in Ihrem Leben einmal schwerbehindert gewesen zu sein. Ein in der Vergangenheit festgestellter GdB reicht nicht aus – er muss exakt zum Rentenbeginn noch gültig sein. Fällt der Status wenige Tage vor dem Renteneintrittstag weg, platzt der gesamte Anspruch. Dieser Ratgeber erklärt, welche drei gesetzlichen Voraussetzungen nach § 37 SGB VI und § 236a SGB VI zeitgleich erfüllt sein müssen, damit der vorzeitige Ausstieg gelingt.
Gefahr bei der Rentenplanung? Wir sichern Ihre Ansprüche
Der Verlust des Behindertengrades kurz vor Renteneintritt oder unerkannte Lücken in der Wartezeit gefährden oft den gesamten Rentenanspruch. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie die Voraussetzungen, begleiten die Kontenklärung und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Rentenversicherung wirksam durchzusetzen.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Schwerbehindertenrente erfüllen?
Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfolgreich zu beantragen, müssen drei Hürden parallel genommen werden. Fehlt eine der Säulen, lehnt die Rentenversicherung den Antrag in der Regel ab.
Erstens: Sie benötigen einen behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 nach § 2 Abs. 2 SGB IX….