Einfache Strafklauseln im Berliner Testament verhindern oft nicht, dass Kinder nach dem ersten Erbfall sofort ihren Pflichtteil fordern. Wer die Jastrowsche Formel im Testament nutzt, setzt auf einen mathematischen Abschreckungseffekt, riskiert nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch eine erhebliche Steuerfalle für die Erben.
Jastrowsche Formel im Testament: Das Wichtigste in Kürze
- Die Jastrowsche Formel kann das fordernde Kind am Ende deutlich schlechter stellen als eine einfache Strafklausel – bei großen Nachlässen geht es schnell um fünfstellige Beträge.
- Pflichtteil heißt: Ein Kind bekommt einen Geldanspruch aus dem Erbe, etwa bei Haus, Konto oder Wertpapieren; es ist nicht nur ein abstraktes Recht auf Mitnahme.
- Betroffen sind vor allem Ehepaare mit Berliner Testament und mindestens zwei Kindern, wenn ein Kind den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall sofort verlangt.
- Definieren Sie im Testament klar, was als Fordern gilt, und regeln Sie die Fälligkeit des Vermächtnisses eindeutig.
- Die wichtigste Sicherung ist eine präzise Formulierung im Testament – gerade bei der Frage, ob schon Auskunft oder erst eine bezifferte Zahlungsforderung die Folge auslöst.
- Realistisch erreichbar ist ein wirksamer Abschreckungseffekt: Wer ruhig bleibt, kann später zusätzlich begünstigt werden; wer früh fordert, verliert diesen Vorteil.
Warum reichen einfache Strafklauseln im Berliner Testament oft nicht aus?
Sie haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt – das Berliner Testament steht, der überlebende Partner soll abgesichert sein. Doch ein Kind, das nach dem ersten Todesfall sofort seinen Pflichtteil fordert, kann diesen Plan stören. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist sofort in bar fällig. Bei einem Haus ohne ausreichend Liquidität bedeutet das im schlimmsten Fall: Notverkauf oder Kreditaufnahme.
Die klassische Strafklausel setzt dagegen an – sie entzieht dem fordernden Kind die Erbenstellung beim zweiten Erbfall und setzt es auf den Pflichtteil. Das klingt scharf, hat aber einen entscheidenden Schwachpunkt: Sie verhindert nicht den sofortigen Liquiditätsabfluss beim ersten Erbfall. Das Kind kassiert seinen Pflichtteil jetzt und verliert nur später etwas. Viele Ehepaare unterschätzen genau das.
Die Jastrowsche Formel geht weiter. Sie bestraft das fordernde Kind nicht nur beim zweiten Erbfall – sie belohnt gleichzeitig die kooperativen Geschwister mit einem Vermächtnis, das beim zweiten Erbfall die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil des Störenfrieds automatisch schrumpfen lässt. Das ist der entscheidende Unterschied.
Auszug aus der Quelle: https://www.erbrechtsiegen.de/jastrowsche-formel-testament-pflichtteil-verhindern/