Facharzt für Brustvergrößerung, verspricht der Chatbot der Beauty-Klinik. Diesen Titel trägt der Betreiber tatsächlich nicht. Was wie ein menschlicher Fehler klingt, war die autonome Erfindung einer KI – und ihr Abschalten löst das Problem nicht.
Unternehmen haften für irreführende Falschaussagen ihrer KI-Chatbots als eigene geschäftliche Handlungen im Wettbewerbsrecht. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]4 UKl 3/25[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
OLG Hamm verbietet falsche Chatbot-Äußerungen und bestätigt Abmahnkosten.
Der Chatbot nannte Geschäftsführer fälschlich Fachärzte und täuschte Verbraucher.
Das Gericht zählt solche Chatbot-Antworten der Beklagten zu.
Facharztangaben beeinflussen Patienten stark, besonders bei Schönheitsbehandlungen.
Ohne Unterlassungserklärung droht Wiederholung und weiteres Geld.
Gericht: OLG Hamm
Datum: 12.05.2026
Aktenzeichen: 4 UKl 3/25
Verfahren: Erstinstanzliche Unterlassungsklage nach dem UKlaG
Rechtsbereiche: Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Unterlassungsrecht
Relevanz: Betreiber von Webseiten mit Chatbots, Unternehmen, Verbraucherverbände
Wer trägt die Haftung für KI-Chatbots bei Falschaussagen?
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), speziell § 2 Abs. 1 Nr. 2, umfasst der Begriff des sogenannten Verhaltens auch den Einsatz technischer Mittel im geschäftlichen Verkehr. Eine solche geschäftliche Handlung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems in einem direkten Zusammenhang mit dem Absatz eigener Dienstleistungen steht und dem Unternehmen zugutekommt. Die Zurechnung von rechtlich relevanten Aussagen erfolgt dabei primär übe[…]