Über 345.000 Menschen haben 2023 eine Erwerbsminderungsrente beantragt, fast die Hälfte davon erhielt eine Ablehnung. Für die Betroffenen geht es um die finanzielle Existenz. An diesem Punkt entscheidet sich, ob jemand die Ablehnung hinnimmt oder sie mit den richtigen Mitteln angreift. Die Kanzlei Kotz GbR vertritt Arbeitnehmer seit 1983 in solchen Auseinandersetzungen, bundesweit. Wer bei der Erwerbsminderungsrente einen Anwalt einschaltet, holt sich Unterstützung dort, wo die meisten Verfahren entschieden werden: bei der Beurteilung des Gutachtens und bei den Fristen. Allein durchgekämpft, scheitern viele berechtigte Ansprüche an formalen Fehlern. Wir kennen die typischen Ablehnungsgründe der Rentenversicherung und wissen, wie man ihnen begegnet. Fünf Punkte zeigen, wo anwaltliche Hilfe den Unterschied macht.
Kostenlose Prüfung Ihres Falls
Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten oder sind unsicher, ob sich ein Widerspruch lohnt? Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir bewerten unverbindlich, welche Chancen Sie haben und welche Schritte sinnvoll sind. Kostenlose Ersteinschätzung nutzen
Das Wichtigste in Kürze
- Hohe Ablehnungsquote: Fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst abgelehnt. Eine Ablehnung ist jedoch keine endgültige Entscheidung.
- Maßgebliches Restleistungsvermögen: Über die Bewilligung entscheidet vor allem, wie viele Stunden täglich Sie laut Gutachten noch arbeiten können.
- Kurze Fristen: Gegen einen Ablehnungsbescheid bleibt nur ein Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Wird diese Frist versäumt, ist der Bescheid bestandskräftig.
- Anwaltlicher Mehrwert: Eine anwaltliche Vertretung nimmt Akteneinsicht, deckt Schwachstellen im Gutachten auf und führt das Verfahren bis vor das Sozialgericht.
- Kostenrisiko überschaubar: Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei, im Erfolgsfall trägt die Rentenversicherung die Anwaltskosten.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen, um eine erste Einschätzung vom Fachanwalt zu erhalten.
Warum die Kanzlei Kotz der richtige Partner ist
Hans Jürgen Kotz ist seit 1983 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf diese Schnittstelle kommt es hier an. Denn eine Erwerbsminderungsrente betrifft fast nie nur die Rentenversicherung. Sobald die Rente bewilligt oder abgelehnt wird, steht meist auch das Arbeitsverhältnis zur Debatte: Kündigung, Befristung, Abfindung. Wer nur den Rentenantrag im Blick hat, übersieht diese Folgen. Genau hier setzen wir an, als Familienkanzlei mit kurzen Wegen und bundesweiter Vertretung. Unsere Haltung dabei: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Grund 1: Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt
Viele Antragsteller geben nach einem ablehnenden Bescheid auf. Ein Fehler. Im Widerspruchsverfahren haben rund 20 Prozent der Betroffenen Erfolg, vor dem Sozialgericht steigt die Quote auf über 30 Prozent (Sozialverband VdK). Häufig beruhen Ablehnungen schlicht auf unvollständigen Unterlagen oder einer besonders strengen Auslegung durch die Behörde….