Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 R 14/22
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht lässt bei der Rentenkürzung eine andere, rechtmäßig zustehende Altersrente als Maßstab gelten.
- Die Beklagte muss der Klägerin eine höhere Altersrente zahlen.
- Das Gericht nahm die Regelaltersrente als Vergleichsbetrag, nicht null Euro.
- Es wollte die Klägerin nicht schlechter stellen als bei rechtmäßigem Verhalten.
- Die spätere Rentenanpassung und Kinderzuschläge erhöhen den Zahlbetrag.
- Gericht: Bundessozialgericht
- Datum: 27.06.2024
- Aktenzeichen: 5 R 14/22
- Verfahren: Revision in einem Rentenstreit
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
- Relevant für: Rentner, Rentenversicherungsträger, Sozialrechtspraxis
Wann besteht ein Anspruch auf höhere Altersrente?
Eine gesetzliche Neufestsetzung der Rentenhöhe hat nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu erfolgen, sobald eine wesentliche Änderung in den rechtlichen oder den tatsächlichen Verhältnissen eintritt. Für Bestandsrentner ergibt sich nach § 307d Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 SGB VI aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ein verbindlicher Anspruch auf einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für anerkannte Kindererziehungszeiten. Ebenso führen die jährlichen Rentenanpassungen auf Grundlage der §§ 65 und 68 SGB VI zu einer fortlaufenden rechtlichen Änderung der zugrunde liegenden Leistungshöhe.
Die jährlichen Rentenanpassungen nach §§ 65 und 68 SGB VI sorgen dafür, dass Ihre Rente nicht hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückbleibt: Einmal im Jahr wird geprüft, ob die Renten im Schnitt mit den Löhnen gestiegen sind, und entsprechend angepasst. Diese Anpassungen sind keine freiwillige Leistung, sondern ein automatischer Ausgleich, der sicherstellen soll, dass Ihre Rente ihren Wert behält.
§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X regelt hier die Pflicht zur Neufestsetzung der Rente: Das bedeutet konkret, dass die Rentenversicherung die Höhe Ihrer Rente neu berechnen muss, sobald sich wichtige rechtliche oder tatsächliche Umstände ändern – etwa durch neue Gesetze wie das RV-Leistungsverbesserungsgesetz oder wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse (z. B. Kindererziehungszeiten) anders darstellen als ursprünglich angenommen. Persönliche Entgeltpunkte sind dabei ein zentraler Baustein der Rentenberechnung: Sie spiegeln wider, wie viel Sie im Vergleich zum Durchschnittsverdiener in die Rentenkasse eingezahlt haben – je mehr Punkte, desto höher die Rente.
In einem durch alle Instanzen geführten Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht forderte eine im Jahr 1941 geborene Rentnerin die Neuberechnung ihrer Bezüge unter Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre drei in den Jahren 1967, 1970 und 1972 geborenen Kinder. Zusätzlich verlangte die Frau die Einbeziehung der regulären Rentenanpassungen für den Zeitraum ab 2018. Während das Sozialgericht Freiburg die Klage mit Urteil vom 14.02.2019 zunächst abgewiesen hatte, gab ihr das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.07.2022 recht. Mit dem abschließenden Urteil (Az….