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Altersteilzeit im Blockmodell: Funktionsweise, Vorteile und Risiken

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Das Blockmodell der Altersteilzeit ist für viele Beschäftigte der bevorzugte Weg in den vorzeitigen Ruhestand. Erst voll arbeiten, dann mehrere Jahre freigestellt sein, bei durchgehender Vergütung. Hinter der simplen Grundidee verbergen sich jedoch rechtliche und finanzielle Fallstricke. Wer den Vertrag unterschreibt, ohne die Mechanik genau zu verstehen, riskiert in einer Lebensphase erhebliche Verluste, in der sich Fehler kaum noch korrigieren lassen. Die Altersteilzeit im Blockmodell ist in Deutschland nicht nur weit verbreitet, sondern in manchen Branchen geradezu dominant. Laut dem IAB-Forschungsbericht 24/2025 wird das Blockmodell im Produzierenden Gewerbe in 86 Prozent und in der Öffentlichen Verwaltung in 88 Prozent der Altersteilzeitvereinbarungen gewählt. Das hängt damit zusammen, dass Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes mittlerweile die zweitälteste Erwerbsbevölkerung der EU hat: Fast jeder vierte Erwerbstätige ist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Das Blockmodell bietet einen klaren strukturellen Vorteil. Es ermöglicht einen echten vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben, ohne dass das Arbeitsverhältnis formal endet. Diese Konstruktion bringt jedoch wirtschaftliche Risiken mit sich, die beim Gleichverteilungsmodell entfallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Phasen: In der Aktivphase arbeiten Sie weiter wie zuvor, in der Passivphase sind Sie vollständig freigestellt. Beide Phasen sind gleich lang.
  • Vergütung: Während der gesamten Altersteilzeit erhalten Sie etwa 70 bis 87 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens, bestehend aus halbem Gehalt und steuerfreier Aufstockung.
  • Wertguthaben: In der Aktivphase erarbeiten Sie ein Wertguthaben, das die Passivphase finanziert und zwingend gegen Insolvenz gesichert sein muss.
  • BAG-Urteil 2025: Seit Oktober 2025 können Sie die Insolvenzsicherung leichter durchsetzen, wenn der Arbeitgeber seinen Nachweispflichten nicht nachkommt.
  • Anwaltliche Prüfung: Vor Unterschrift sollten Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen, da unwirksame Sicherungsklauseln häufiger vorkommen, als viele vermuten.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen, um eine erste Einschätzung vom Fachanwalt zu erhalten.

Wie funktioniert das Blockmodell der Altersteilzeit?

Das Blockmodell ist eine gesetzlich geregelte Form der Altersteilzeit und dominiert in Deutschland gegenüber dem Gleichverteilungsmodell. Nach § 2 AltTZG setzt die Altersteilzeit ein vollendetes 55. Lebensjahr und mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren voraus. Die Arbeitszeit muss insgesamt halbiert werden, im Blockmodell jedoch nicht gleichmäßig, sondern verblockt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht; ob eine Ablehnung tragfähig begründet ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen (mehr dazu im Artikel Altersteilzeit abgelehnt).

Aktivphase: Volle Arbeit bei reduziertem Gehalt

In der Aktivphase arbeiten Sie genauso weiter wie zuvor, erhalten aber nur die Hälfte Ihres bisherigen Bruttogehalts. Der Arbeitgeber stockt dieses reduzierte Gehalt nach § 3 AltTZG um mindestens 20 Prozent auf. Die Aufstockung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. In tariflich geregelten Modellen liegt sie häufig deutlich höher, sodass das Nettoeinkommen rund 80 bis 87 Prozent des vorherigen Niveaus erreicht….


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