Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 R 37/21
Das Wichtigste im Überblick
BSG verweigert die Altersrente für Schwerbehinderte bis November 2016.
- Der Kläger bekam die Rente erst ab 1. Dezember 2016.
- Die 35 Jahre fehlten am 1. September 2016 noch.
- Das Gericht zählte die frühen Studienmonate weiter mit.
- Freiwillige Beiträge schlossen die Lücke erst nachträglich.
- Die Revision blieb ohne Erfolg, Kosten zahlte niemand.
- Gericht: Bundessozialgericht
- Datum: 10.11.2022
- Aktenzeichen: 5 R 37/21
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Rentenrecht, Sozialrecht
- Streitwert: Nicht genannt
- Relevant für: Schwerbehinderte Menschen, Rentenversicherung, Versicherte mit Studien- und Beitragszeiten
Wann beginnt die Altersrente für Schwerbehinderte?
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte nach § 236a des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI), sobald sie die vorgegebene Altersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt haben. Diese erforderliche Wartezeit beläuft sich gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI auf insgesamt 35 Jahre. Auf diese Spanne werden nach § 51 Abs. 3 SGB VI alle rechtlich relevanten Rentenzeiten angerechnet.
Rentenrechtliche Zeiten sind alle Phasen, die für die Rente zählen – dazu gehören Beitragszeiten (z.B. aus Beschäftigung oder freiwilligen Beiträgen), Anrechnungszeiten (z.B. Schul- oder Hochschulausbildung) und Ersatzzeiten (z.B. Wehr- oder Zivildienst). Jeder dieser Monate wird auf die Wartezeit angerechnet, aber ein Kalendermonat zählt immer nur einmal, selbst wenn mehrere Zeiten darin zusammenfallen.
Das Sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland – also alle Ansprüche auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllen müssen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Das bedeutet konkret: Ohne diese 35 Jahre gibt es keine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen, selbst wenn der Grad der Behinderung (GdB) bei 90 oder höher liegt.
Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie jetzt Ihren aktuellen Versicherungsverlauf. Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung eine lückenlose Aufstellung aller rentenrechtlichen Zeiten geben – insbesondere wenn Sie als schwerbehinderter Mensch die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen. Fehlen Monate, droht ein späterer Rentenbeginn.
Ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2022 verdeutlicht, wie strikt die Gerichte diese Fristen berechnen – in diesem Fall verlor ein betroffener Mann letztinstanzlich den Kampf um einen früheren Rentenbeginn. Der 1955 geborene Versicherte ist seit dem Jahr 2007 als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 90 anerkannt und beantragte seine Altersrente zum September 2016. Die Rentenversicherung lehnte diesen Starttermin jedoch ab, weil das Versichertenkonto bis Ende August 2016 lediglich 417 Monate aufwies….