Fahren trotz Fahrverbot ist keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit erheblich schwerwiegenderen Konsequenzen. Wer jetzt gegenüber der Polizei die falschen Angaben macht, riskiert eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, die sich durch die richtige Taktik oft noch vermeiden lässt.
Fahren trotz Fahrverbot: Das Wichtigste im Überblick
- Wer trotz Fahrverbot fährt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe und zusätzlich Punkte.
- Fahrverbot heißt im Alltag: Sie dürfen kein Kraftfahrzeug mehr führen – also weder Auto noch Roller oder E-Scooter.
- Betroffen ist, wer ein wirksames Fahrverbot bekommen hat und trotzdem fährt; auch wer das Fahrzeug bewusst überlässt, kann Probleme bekommen.
- Schweigen Sie bei der Polizei und geben Sie nichts zur Fahrt oder zu den Gründen an.
- Der wichtigste Hebel ist der genaue Blick auf Fristen, Zustellung und Ihre Akte; daran hängen oft Strafe, Sperrfrist und die Chance auf eine mildere Lösung.
Warum ist Fahren trotz Fahrverbot eine Straftat nach § 21 StVG?
Viele Autofahrer glauben, das Fahren trotz Fahrverbot sei ähnlich harmlos wie das Vergessen des Führerscheins zu Hause – ein teurer Irrtum. Während das einfache Vergessen des Führerscheins lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich zieht, erfüllt das Fahren trotz wirksam angeordneten Fahrverbots den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Da es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, drohen in der Regel eine Verurteilung wegen einer Straftat, Punkte im Fahreignungsregister und gegebenenfalls eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist “ (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG)
Das Entscheidende dabei: Während eines Fahrverbots ruht Ihre Fahrberechtigung vollständig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt zwar formal bestehen, doch jede Fahrt in dieser Zeit ist rechtlich so zu behandeln wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da Sie sich im Strafrecht befinden, kann jede unüberlegte Äußerung gegenüber der Polizei nachteilig sein. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern und sollten vorschnelle Erklärungen – etwa zu Zeitdruck, Unkenntnis oder den Hintergründen der Fahrt – vermeiden, weil diese Angaben zur Annahme vorsätzlichen Handelns herangezogen werden können.
Verdacht auf Fahren trotz Fahrverbot?
Eine vorschnelle Einlassung gegenüber der Polizei kann den Vorwurf des Vorsatzes stützen….
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