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Absehen vom Fahrverbot: So gelingt der Führerscheinerhalt in Härtefällen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Mit hohem Tempo geblitzt, doch auf das Auto dringend angewiesen: Ein schwerbehinderter Senior wehrt sich gerichtlich gegen das drohende Fahrverbot. Nachdem die Justiz das Verfahren über 21 Monate verzögerte, stellt sich die Frage, ob eine höhere Geldbuße den Führerschein retten kann.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: IV-2 ORbs 146/25

Das Wichtigste im Überblick

OLG Düsseldorf lässt das Fahrverbot trotz Regelfall weg und bestätigt nur die Geldbuße.
  • Die Staatsanwaltschaft verliert mit ihrer Rechtsbeschwerde.
  • Der Betroffene zahlt 420 Euro, aber kein Fahrverbot.
  • Das Gericht sieht wegen Zeitablauf und Härte keinen Denkzettel mehr.
  • Der Schuldspruch wird berichtigt und nennt auch das Verkehrsverbot.

  • Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Senat für Bußgeldsachen
  • Datum: 09.01.2026
  • Aktenzeichen: IV-2 ORbs 146/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrverbot, Rechtsbeschwerde
  • Relevant für: Autofahrer, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Bußgeldstellen

Wann ist ein Absehen vom Fahrverbot rechtlich möglich?

Nach § 25 Abs. 1 StVG und § 4 BKatV verhängen Behörden bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel ein Fahrverbot. Von diesem sogenannten Regelfahrverbot kann ein Gericht jedoch abweichen, wenn für die beschuldigte Person eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Die Entscheidung über diese Ausnahme liegt im Ermessen des Tatrichters und bindet ein höheres Beschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren. Der Tatrichter ist dabei der Richter der ersten Instanz (hier das Amtsgericht), der den Fall persönlich verhandelt. Das Beschwerdegericht ist das nächsthöhere Gericht, das diese Entscheidung nachträglich nur noch auf rechtliche Fehler überprüft und sie nicht einfach nach eigenem Ermessen ändern darf.

An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung über das Absehen von einem Regelfahrverbot ist das Beschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden. – so das Oberlandesgericht Düsseldorf

Wie weit dieser juristische Spielraum reicht, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2026 (Az. IV-2 ORbs 146/25). Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Eine Rechtsbeschwerde ist im Ordnungswidrigkeitenrecht das verkehrsrechtliche Gegenstück zur strafrechtlichen Revision: Das übergeordnete Gericht prüft das Urteil dabei ausschließlich auf rechtliche Fehler, ohne den Fall noch einmal ganz neu verhandeln und Zeugen vernehmen zu müssen. Im Ergebnis muss der ältere Autofahrer seinen Führerschein nicht abgeben, sondern zahlt lediglich eine erhöhte Geldbuße von 420 Euro. Der BMW-Fahrer war am 13. März 2023 außerhalb geschlossener Ortschaften zunächst mit mindestens 94 km/h durch eine 50er-Zone und anschließend mit 102 km/h durch einen 70er-Bereich gefahren. Das Amtsgericht Wesel hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2024 trotz des massiven Verstoßes auf ein Fahrverbot verzichtet und als Ausgleich die Geldbuße festgesetzt….


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