Die PKV kürzt die Arztrechnung und die Differenzsumme bleibt am Patienten hängen. Wer nun die Zahlung an die Praxis verweigert oder auf eine Reaktion des Versicherers wartet, riskiert teure Verzugsfolgen und rechtliche Schritte des Arztes.
PKV kürzt Arztrechnung: Das Wichtigste im Überblick
- Die Differenz bleibt oft erst einmal an Ihnen hängen: Der Arzt kann sein Geld verlangen, auch wenn die PKV nur gekürzt zahlt.
- Medizinisch notwendig heißt: Die Behandlung war aus Sicht der Versicherung wirklich erforderlich, etwa eine OP, eine besondere Untersuchung oder eine neue Therapie.
- Betroffen ist jeder, der eine Rechnung von Praxis oder Klinik bekommen hat und auf die Erstattung durch die private Krankenversicherung wartet.
- Zahlen Sie die Rechnung fristgerecht und vermerken Sie möglichst schriftlich, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt.
- Ihr stärkstes Mittel ist eine saubere ärztliche Begründung gegen die Kürzung; damit lassen sich viele pauschale Ablehnungen angreifen.
- Im besten Fall bekommen Sie die gekürzte Summe ganz oder teilweise zurück und vermeiden Mahnkosten oder Streit mit der Praxis.
Was tun, wenn die PKV die Erstattung der Arztrechnung verweigert?
Sie haben eine Arztrechnung eingereicht und Ihre private Krankenversicherung kürzt die Erstattung – oder verweigert sie ganz. Jetzt sitzen Sie auf einer Differenz, die Sie sich nicht eingeplant haben, und vielleicht liegt bereits eine Mahnung der Praxis im Briefkasten.
Was viele nicht wissen: Sie stecken rechtlich in zwei völlig getrennten Verträgen. Aus dem Behandlungsvertrag nach § 630a BGB schulden Sie dem Arzt sein Honorar – unabhängig davon, was Ihre Versicherung entscheidet. Aus dem Versicherungsvertrag nach § 192 VVG schuldet die PKV Ihnen die Erstattung – jedoch nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Diese Trennung führt zum Kern des Konflikts: Verweigert die PKV die Erstattung wegen fehlender Notwendigkeit, entfällt dadurch nicht automatisch Ihr Zahlungszwang gegenüber dem Arzt. Die PKV weigert sich häufig unter den Schlagworten „nicht medizinisch notwendig“ oder „unangemessene GOÄ-Steigerung“ – beides ist oft rechtlich angreifbar.
Muss ich die Arztrechnung bezahlen, wenn die PKV die Erstattung kürzt?
Grundsätzlich ja. Der Arzt hat seine Leistung erbracht und hat einen direkten Honoraranspruch gegen Sie – nicht gegen Ihre Versicherung. Dass die PKV nicht oder nicht vollständig zahlt, ändert daran in der Regel nichts. Wer die Rechnung nach Fälligkeit und Zugang einer Mahnung ignoriert oder – bei entsprechendem Hinweis in der Rechnung – später als 30 Tage nach Zugang der Lieferung zahlt, riskiert Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB, Mahngebühren und im schlimmsten Fall ein Inkassoverfahren oder eine Klage der Praxis.
Wenn Sie mit dem Arzt im Streit liegen, verlieren Sie unter Umständen seine Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der PKV. Der behandelnde Arzt ist ein wichtiger Ansprechpartner – er kann eine medizinische Stellungnahme oder eine GOÄ-Begründung liefern, welche die Position gegenüber der Versicherung stärkt….