Das neue Auto steht vor der Tür, doch im Widerrufsformular fehlt die Telefonnummer des Händlers. Was wie ein kleiner Formfehler wirkt, könnte nach der 14-tägigen Frist weitreichende Folgen für die Rückgabe haben. Nun stellt sich die Frage, ob solche Lücken in der Belehrung tatsächlich ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht für Online-Käufer eröffnen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: VIII ZR 5/25
Das Wichtigste im Überblick
Der BGH weist die Beschwerde ab; der Widerruf kam für den Kläger zu spät.
- Der Kläger verliert auch in der Nichtzulassungsbeschwerde.
- Die Widerrufsfrist lief trotz fehlender Telefon- und Faxangaben an.
- Postanschrift und E-Mail genügten; niemand wurde irregeführt.
- Die Kostenangaben stoppten den Fristbeginn ebenfalls nicht.
- Die Revision lehnte der BGH ab; die Fragen galten als geklärt.
- Gericht: Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
- Datum: 22.07.2025
- Aktenzeichen: VIII ZR 5/25
- Verfahren: Beschluss über Nichtzulassungsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Widerruf, Fernabsatz, Kaufrecht
- Streitwert: 125.140 €
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Käufer, Händler, Verbraucher bei Online-Käufen
Wann erlischt das Widerrufsrecht bei einem Autokauf?
Gemäß § 355 Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist für Verbraucher unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zu laufen. Das bedeutet konkret: Ein Verbraucher ist jede Privatperson, die ein Geschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das Widerrufsrecht erlischt regulär nach Ablauf der gesetzlichen Frist, sofern der Käufer zuvor ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde. Bei Fernabsatzverträgen – also Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Onlineshops, E-Mail oder Telefon abgeschlossen werden – über handfeste Waren ist für den Beginn dieser Frist insbesondere ein Datum entscheidend: die tatsächliche Ablieferung der Ware beim Kunden, wie es § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB festschreibt.
Notieren Sie sich das Datum der Fahrzeugübergabe kalendarisch als Startpunkt für Ihre 14-tägige Widerrufsfrist. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Fehler in der Belehrung zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führen; handeln Sie innerhalb der ersten zwei Wochen nach Lieferung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wie streng diese Fristen in der Praxis wirken, erlebte ein Käufer im Jahr 2022, dessen späte Rückabwicklungsforderung letztlich vor dem Bundesgerichtshof scheiterte. Der Kunde verlor den Rechtsstreit endgültig, da sein Widerrufsrecht längst erloschen war. Er hatte im April und Juni 2022 als Verbraucher online zwei Neufahrzeuge des Typs T erworben, die ihm im September und Dezember desselben Jahres übergeben wurden. Erst Monate später, am 24. August 2023, erklärte der Mann per E-Mail für beide Kaufverträge seinen Rücktritt. Er forderte die Zahlung der Kaufpreise nebst Zinsen – hilfsweise Zug um Zug gegen die Rückgabe der Fahrzeuge – sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten….