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Widerruf beim Fahrzeugkauf: BGH klärt Fristen beim Online-Kauf

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Ein Klick, der Neuwagen geliefert, doch nach 16 Tagen folgt die Reue. Während die Widerrufsbelehrung im Vertrag vage bleibt und die Kosten für den Rücktransport fehlen, stellt sich die Frage nach dem ewigen Widerrufsrecht. Ob lückenhafte Angaben zum Rückversand tatsächlich ausreichen, um die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist auszuhebeln, klärt nun das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: VIII ZR 62/25

Das Wichtigste im Überblick

Der BGH kippt den Widerruf: Die Belehrung war ausreichend, die Frist lief ab.
  • Der Kläger verlor endgültig. Seine Klage auf Rückzahlung blieb abgewiesen.
  • Der BGH akzeptierte die abstrakte Belehrung über das Widerrufsrecht.
  • Fehlende Angaben zu Rücksendekosten stoppen die Widerrufsfrist nicht.
  • Der Kläger widerrief erst Monate nach der Fahrzeugübergabe.

  • Gericht: Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
  • Datum: 07.01.2026
  • Aktenzeichen: VIII ZR 62/25
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Kaufrecht, Fernabsatz
  • Relevant für: Autohändler, Verbraucher, Online-Käufer

Wann beginnt die Frist für den Widerruf beim Fahrzeugkauf?

Bei einem Fernabsatz-Verbrauchsgüterkauf beträgt die Widerrufsfrist gesetzlich 14 Tage, wie in § 355 Abs. 2 BGB geregelt. Das bedeutet konkret: Wenn Sie als Privatperson online oder am Telefon ein Auto kaufen, haben Sie ein gesetzliches Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Das maßgebliche Ereignis, welches den Anlauf dieser Frist überhaupt erst auslöst, ist der physische Erhalt der Ware durch den Verbraucher nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB. Allerdings beginnt die Uhr hierfür nur zu ticken, wenn der Unternehmer den Kunden zuvor ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat, was Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zwingend vorschreibt. Fehlt eine solche Belehrung völlig oder ist sie schwerwiegend fehlerhaft, erlischt das Recht zur Rückgabe spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn nach § 356 Abs. 3 BGB.

Notieren Sie sich den Tag der Fahrzeugübergabe kalendarisch. Ab diesem Datum haben Sie exakt 14 Tage Zeit, um den Widerruf per E-Mail oder Post an den Händler zu senden. Warten Sie nicht auf eine Bestätigung der Übergabe durch den Händler, da für den Fristbeginn allein der physische Besitz des Autos entscheidend ist.

Ein Kunde kaufte am 25. Februar 2022 bei einem Kraftfahrzeughändler über das Internet ein Neufahrzeug vom Typ T. für 46.520 Euro. Der Bundesgerichtshof wies die Berufung des Käufers endgültig zurück, womit die Rückgabe des Autos scheiterte und die Klage abgewiesen wurde (Az. VIII ZR 62/25). Das Autohaus hatte das Neufahrzeug Monate nach der Bestellung am 6. Dezember 2022 an den Mann übergeben. Erst fast ein halbes Jahr später, am 21. Mai 2023, schickte der Kunde eine E-Mail ab und wollte seine Willenserklärung zu dem Kaufvertrag rückgängig machen. Er forderte vor Gericht die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen im direkten Austausch gegen das Fahrzeug. Die obersten Richter urteilten am 7. Januar 2026, dass die 14-tägige Frist bei Urteilserlass jedoch bereits lange abgelaufen war….


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