Der Termin für die Reparatur verstreicht ohne Nachricht und das Telefon des Betriebs bleibt stumm. Wenn der Handwerker nicht kommt, führt ein voreiliger Rauswurf oft zu einer Kostenfalle, bei der am Ende sogar der volle Werklohn ohne Gegenleistung fällig wird.
Handwerker kommt nicht: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein versäumter Fixtermin kann schnell teuer werden: Ohne rechtzeitige Reaktion drohen Ihnen am Ende zusätzliche Kosten oder sogar die volle Rechnung für den Handwerker.
- Ein Fixtermin ist ein klar vereinbarter Termin wie ein bestimmtes Datum oder eine Uhrzeit; vage Angaben wie nächste Woche oder ungefähr im Juni reichen dafür nicht aus.
- Dokumentieren Sie das Ausbleiben sofort schriftlich, damit Sie Datum, Uhrzeit und Ihre Anrufe später belegen können.
- Setzen Sie dem Handwerker eine schriftliche Nachfrist mit klarem Enddatum, bevor Sie Ersatz beauftragen oder den Vertrag beenden.
- Wichtigstes Mittel ist der Nachweis durch Schreiben, Fotos und Zustellbeleg; ohne ihn wird die Durchsetzung von Mehrkosten schnell schwierig.
- Bei sauber gesetzter Frist und marktgerechter Ersatzvergabe können Sie die Mehrkosten oft ersetzt verlangen, nicht aber jeden Frust oder Zeitverlust.
Handwerker verspätet sich oder erscheint nicht: Was sind die ersten Schritte?
Der Termin war für 8:00 Uhr angesetzt, doch um 10:00 Uhr ist immer noch niemand da und das Telefon bleibt stumm. Was jetzt zählt: Beweise sichern und klären, ob rechtlich überhaupt schon Verzug vorliegt – denn das hängt entscheidend davon ab, wie verbindlich der Termin war.
Dokumentieren Sie den Ausfall noch am selben Tag. Machen Sie Fotos der unfertigen Baustelle oder des Schadens, notieren Sie Datum und Uhrzeit des Nicht-Erscheinens und halten Sie Ihre Anrufversuche fest. Haben Sie Nachbarn als Zeugen, sprechen Sie diese kurz an. Diese Grundlage brauchen Sie später für jeden weiteren Schritt.
Dann prüfen Sie die Terminqualität. Ein schriftlich bestätigtes Datum – per E-Mail, WhatsApp oder Auftragsbestätigung – ist ein Fixtermin (kalendermäßig bestimmt), der nach § 286 BGB meist ohne gesonderte Mahnung zu Verzug führt, wenn der Handwerker nicht erscheint. Ein bloßes „voraussichtlich KW 23“ oder „ca. nächste Woche“ ist dagegen rechtlich unverbindlich. Hier müssen Sie den Betrieb zunächst durch eine Mahnung (Leistungsaufforderung) erst in Verzug setzen, bevor Sie weitere Rechte geltend machen können.
Eines gilt in beiden Fällen: Beauftragen Sie keinen Ersatzhandwerker, bevor Sie dem ersten eine schriftliche Nachfrist gesetzt haben. Wer bei einem nur vagen Termin ohne Mahnung sofort kündigt, trägt meist die vollen Kosten.
Wie setze ich dem Handwerker rechtssicher eine angemessene Nachfrist?
Die Nachfrist ist der entscheidende Schritt zwischen Ärger und Recht. Ohne sie haben Sie in den meisten Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und können den Vertrag nicht wirksam wegen Verzugs beenden. Mahnung und Nachfrist sind dabei nicht dasselbe: Die Mahnung löst nach § 286 BGB den Verzug aus….