Vier Wände, eine Pritsche, der Verschluss für acht Tage. Ein Häftling setzt seine Arrestzelle in Brand, doch aus dem Feuer erwächst ein handfester Rechtsstreit über den Begriff der Heimat. Gilt der Zwangsaufenthalt hinter Gittern tatsächlich als geschützte Wohnung oder lässt der Entzug der Freiheit auch den strafrechtlichen Schutzraum der schweren Brandstiftung verpuffen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 203 StRR 30/26
Das Wichtigste im Überblick
BayObLG bestätigt schwere Brandstiftung, weil auch eine Arrestzelle als Wohnraum zählt.
- Das Gericht verwirft die Revision des Angeklagten als unbegründet.
- Eine Arrestzelle gilt als Wohnraum, wenn Häftlinge dort schlafen und leben.
- Brand und Verrußung machten die Zelle länger unbrauchbar.
- Die erzwungene Unterbringung ändert diese rechtliche Einordnung nicht.
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3. Strafsenat
- Datum: 09.02.2026
- Aktenzeichen: 203 StRR 30/26
- Verfahren: Strafsache, Beschluss über Revision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Brandstiftung, Strafprozessrecht
- Relevant für: Strafgefangene, Justizvollzug, Strafverteidigung
Ist schwere Brandstiftung in einer Arrestzelle möglich?
Der Paragraph 306a Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfasst Räumlichkeiten, die der Wohnung von Menschen dienen. Das Konzept des Wohnens setzt mehr als einen bloßen Aufenthalt voraus und richtet sich nach der tatsächlichen Verwendung zum Zeitpunkt der Tat. Der Begriff umfasst Orte, an denen Personen schlafen, sich pflegen, sich verpflegen sowie Kleidung und tägliche Utensilien aufbewahren. Dies ist entscheidend, da die schwere Brandstiftung deutlich höhere Haftstrafen nach sich zieht als die einfache Brandstiftung, weil hier die potenzielle Lebensgefahr für Bewohner im Vordergrund steht.
Ob diese Wohnraum-Definition auch hinter Gittern greift, zeigte sich am 25. Oktober 2023, als ein Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt S. Bücher und weitere Gegenstände in seiner Zelle in Brand setzte. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Einspruch des Insassen letzten Endes ab, womit seine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftig bestehen bleibt. Rechtskräftig bedeutet, dass die Entscheidung endgültig ist und nicht mehr mit normalen Rechtsmitteln angefochten werden kann.
Zelle erfüllt die Kriterien eines Wohnraums
Die Verteidigung machte rechtlich geltend, ein Gefängnisraum sei nur ein Ort der zeitweisen, erzwungenen Unterbringung. Die Richter entschieden jedoch, dass ein Arrestraum bei durchgehendem Einschluss über mehrere Tage und Nächte alle Kriterien einer Wohnung erfüllt. Da der Häftling in dem Raum schläft, sich pflegt, verpflegt, seine Kleidung bereithält und zuverlässig erreichbar ist, entsteht eine klare Wohnnutzung. Die Tatsache, dass dieser Aufenthalt durch staatliche Autorität erzwungen wird, ändert der Begründung zufolge keinen Millimeter an der rechtlichen Einordnung der Zelle als Wohnung von Menschen.
Dass die Nutzung durch staatliche Gewalt erzwungen ist, stellt das nach den tatsächlichen Gegebenheiten zu beurteilende Wohnen nicht in Frage….