Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Regulierungsvollmacht der Versicherung: Folgen für eigene Ansprüche nach dem Unfall

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Kollision an der Verkehrsinsel, der eigene Wagen ist Schrott. Während die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners längst großzügig reguliert hat, fordert der Fahrer nun selbst die Erstattung seiner Reparaturkosten ein. Doch mit der schnellen Zahlung der Versicherung könnte das Schicksal der eigenen Ansprüche bereits unumkehrbar besiegelt sein.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 C 1242/25

Das Wichtigste im Überblick

Klage abgewiesen: Der Kläger haftet allein nach dem Anerkenntnis seines Versicherers.
  • Das Gericht verneint jeden Ersatzanspruch gegen Fahrer und Versicherer.
  • Der Versicherer des Klägers erkannte seine Alleinhaftung an und regulierte den Schaden.
  • Darum scheitern Schadensersatz, Feststellung und Anwaltskosten vollständig.
  • Die Gegenargumente zu Unfallablauf und Gutachten prüfte das Gericht nicht mehr vertieft.

  • Gericht: Amtsgericht Passau
  • Datum: 20.02.2026
  • Aktenzeichen: 15 C 1242/25
  • Verfahren: Urteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherungsrecht, Schadensersatzrecht
  • Streitwert: 3.555,57 EUR
  • Relevant für: Autofahrer, Haftpflichtversicherer, Unfallgeschädigte

Wer trägt die Alleinhaftung nach einem Verkehrsunfall?

Eine Haftung des Fahrzeughalters ergibt sich regelmäßig aus § 7 I StVG, sobald ein Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht. Das bedeutet konkret: Im Straßenverkehr haftet ein Halter bereits aufgrund der bloßen Betriebsgefahr seines Autos, auch ohne dass ihm ein direktes Verschulden nachgewiesen werden muss. Davon gibt es jedoch rechtliche Ausnahmen: Ein Haftungsausschluss wegen höherer Gewalt nach § 7 II StVG greift nur, wenn unvorhersehbare Einwirkungen von außen vorliegen, weshalb gewöhnliche verkehrsinterne Vorfälle hierfür nicht ausreichen. Sind zudem mehrere Fahrzeughalter an einem Zusammenstoß beteiligt, nimmt das Gericht eine umfassende Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge nach § 17 II, I StVG vor.

Kollision an der Verkehrsinsel der B85

In einem aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht Passau (Az. 15 C 1242/25) zeigte sich an einem Morgen im Jahr 2024, wie drastisch sich die Quotenabwägung verschieben kann. Gegen 06:40 Uhr wollten auf einer Zufahrtsstraße zur B85 bei Passau/Patriching zwei Autofahrer nebeneinander aus einem durch eine Verkehrsinsel geteilten Einmündungstrichter nach links abbiegen. Dabei kam es zur Berührung zwischen einem BMW 330 xi (Baureihe E46) und dem Fahrzeug des Unfallgegners, wodurch am BMW der vordere rechte Kotflügel sowie der Stoßfänger beschädigt wurden. Im anschließenden Zivilprozess entschied das Passauer Gericht, dass die Klage des BMW-Fahrers vollumfänglich abgewiesen wird. Die Richter verneinten eine höhere Gewalt, da es sich um einen rein verkehrsinternen Vorgang auf der Straße handelte. Die entscheidende Abwägung der Verursachungsbeiträge fiel aufgrund einer vorherigen Erklärung komplett zu Lasten des Halters des BMW aus. Eine solche Abwägung findet statt, wenn zwei Fahrzeuge kollidieren; das Gericht ermittelt dann mathematisch, wer durch sein Fahrverhalten den größeren Anteil am Unfall trägt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge