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E-Scooter zu zweit fahren: Welche Bußgelder und Strafen drohen?

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Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und die Mitnahme einer zweiten Person damit gesetzlich untersagt. Wer gemeinsam auf dem Trittbrett erwischt wird oder verunglückt, riskiert neben einem Bußgeld für das Fahren zu zweit auch Probleme mit dem Versicherer; der Haftpflichtschutz für Geschädigte entfällt dadurch aber nicht automatisch vollständig.

E-Scooter zu zweit: Das Wichtigste im Überblick

  • Das Fahren zu zweit kann klein wirken, führt aber sofort zu einem Bußgeld und kann bei Alkohol oder Unfall deutlich schwerere Folgen haben.
  • E-Scooter sind rechtlich keine Fahrräder: Die Mitnahme einer zweiten Person ist für normale Fahrten einfach verboten.
  • Betroffen ist jeder, der auf einem E-Scooter eine zweite Person mitnimmt oder als Mitfahrer mitfährt.
  • Sichern Sie bei Kontrolle oder Unfall sofort die Frist, den Ablauf und die wichtigsten Beweise.
  • Das stärkste Mittel ist eine saubere Dokumentation von Fotos, Zeugen, Fahrtdaten und dem genauen Ablauf.
  • Im besten Fall bleibt es beim kleinen Verwarnungsgeld; nach einem Unfall geht es oft um Haftung, Kürzungen oder Rückforderungen.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Mal eben den Freund auf dem Trittbrett mitnehmen – was nach einer Kleinigkeit aussieht, ist rechtlich klar verboten. § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) untersagt die Personenbeförderung auf E-Scootern ausdrücklich. Und das hat Konsequenzen, die über ein kleines Bußgeld weit hinausgehen.

„Auf Elektrokleinstfahrzeugen ist die Personenbeförderung untersagt.“ (§ 8 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)

Der entscheidende Denkfehler: Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. Er gilt rechtlich als Kraftfahrzeug – mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 bis höchstens 20 km/h.

Das bedeutet: Die Straßenverkehrsordnung greift vollumfänglich. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall eine Haftungsfalle, aus der die eigene Versicherung möglicherweise nicht heraushilft.

Gibt es eine Ausnahme für das Mitnehmen von Kindern?

Viele Eltern gehen davon aus, dass für E-Scooter ähnliche Ausnahmeregelungen gelten wie für Fahrräder. Doch während die Straßenverkehrsordnung den Transport von Kindern auf dem Fahrrad unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, greift beim E-Scooter das strikte gesetzliche Personenbeförderungsverbot. Dieses gilt ohne ausdrückliche Ausnahme für eigene Kinder – auch auf dem vermeintlich kurzen Weg zur Kita oder Schule.

Es gibt für E-Scooter in Deutschland aktuell weder eine gesetzliche Grundlage für Kindersitze noch ist das bloße Aufstellen des Kindes zwischen Fahrer und Lenker zulässig. Wer sein Kind dennoch befördert, riskiert bei einem Sturz die Gesundheit des Kindes. Außerdem kann es je nach Unfallhergang zu Problemen mit Versicherern kommen, etwa zu Leistungskürzungen bei grob fahrlässigem Verhalten. Wird das Kind verletzt, können zudem strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.

Wie hoch ist das Bußgeld für E-Scooter-Fahrten zu zweit?

Das aktuelle Verwarnungsgeld (Stand 2026) für die Mitnahme einer zweiten Person beträgt 10 Euro….


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