Lehnt die Versicherung die Zahlung in Textform ab, endet die automatische Hemmung der Verjährung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verjährungsfrist weiter; wird diese falsch berechnet, droht der Verlust der Ansprüche.
Versicherung lehnt ab: Das Wichtigste in Kürze
- Mit der schriftlichen Ablehnung läuft Ihre Frist wieder an – am Ende kann der Anspruch ganz verloren gehen.
- Ablehnung heißt: Die Versicherung will nicht zahlen oder nur teilweise; oft geht es um einen Schaden wie Wasser, Unfall oder Krankheit.
- Betroffen ist jeder, dessen Versicherung nach der Schadensmeldung nicht zahlt oder monatelang nur prüft.
- Fordern Sie die Ablehnung schriftlich an und halten Sie alles in Textform fest.
- Wichtigstes Mittel ist die Beweissicherung – Fotos, Rechnungen und Unterlagen entscheiden oft über den Erfolg.
- Mit klaren Unterlagen und fristgerechtem Vorgehen lassen sich Zahlung, Abschlag oder eine neue Prüfung oft noch erreichen.
Warum müssen Sie nach einer Leistungsablehnung sofort handeln?
Wenn die Versicherung eine Zahlung ablehnt oder wiederholt neue Unterlagen anfordert, ist dies rechtlich unterschiedlich zu bewerten.
Eine Verzögerung durch laufende Nachforschungen ist nicht dasselbe wie eine endgültige Ablehnung. Solange die Versicherung noch prüft und Unterlagen anfordert, läuft die Verjährung Ihres Anspruchs nicht weiter – sie ist nach § 15 VVG gehemmt. Sobald Ihnen aber eine Entscheidung in Textform zugeht, endet diese Hemmung. Ab diesem Moment tickt die Uhr.
Eine laufende E-Mail-Korrespondenz stoppt die Verjährung nicht automatisch. Wer nach einer schriftlichen Ablehnung untätig bleibt, riskiert den Verlust seiner Ansprüche aufgrund von Fristversäumnissen, unabhängig von der inhaltlichen Rechtslage.
Welche Fristen gelten bei einer Ablehnung durch die Versicherung?
Im Versicherungsrecht gibt es keine gesetzliche Widerspruchsfrist wie im Verwaltungsrecht. Wer auf ein Ablehnungsschreiben wartet, bis eine „Einspruchsfrist“ abläuft, sucht etwas, das nicht existiert. In der Folge bedeutet das: Die Versicherung muss Sie auch nicht über Fristen belehren, um Ihre Ansprüche zum Erlöschen zu bringen. Was stattdessen zählt, sind Fälligkeit und Verjährung.
Gibt es eine gesetzliche Widerspruchsfrist?
Für den Erhalt Ihrer Ansprüche kommt es demnach ausschließlich auf die allgemeinen Fristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder grob fahrlässig nichts wussten. Das klingt komfortabel – bis man versteht, was die Frist hemmt und was sie eben nicht hemmt.
Das Gesetz definiert exakt, wie der Versicherer die Verjährungsuhr durch seine Prüfung anhält und wieder startet:
„Ist ein Anspruch bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt….
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/versicherung-zahlt-nicht-fristen-rechte/