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Alleinerbschein bei Testament: Gültigkeit auch bei falschem Datum

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Das Testament datiert auf den 30. Februar – ein Tag, den es nie gab. Trotzdem beantragt der Begünstigte den Alleinerbschein für das wertvolle Familienanwesen. Ein Verwandter klagt, das falsche Datum mache das Dokument unwirksam – und zieht vor Gericht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 W 122/25

Das Wichtigste im Überblick

Ein handschriftliches Testament bleibt auch ohne korrektes Datum wirksam, wenn die Echtheit und Testierfähigkeit des Erblassers feststehen.
  • Das Gericht bestätigte einen Sohn als Alleinerben aufgrund eines handschriftlichen Testaments.
  • Ein falsches oder fehlendes Datum führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Verfügung.
  • Sachverständige bewiesen die Echtheit der Handschrift sowie die geistige Gesundheit des Verstorbenen.
  • Die Erwähnung von Pflichtteilen für andere Kinder gilt rechtlich als bewusste Enterbung.
  • Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Einreichenden ändern nichts an der Testamentsgültigkeit.

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 16.03.2026
  • Aktenzeichen: 10 W 122/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen Erbscheinserteilung
  • Rechtsbereiche: Erbrecht
  • Streitwert: 1.000.000,00 EUR
  • Relevant für: Erben, Pflichtteilsberechtigte, Verfasser handschriftlicher Testamente

Warum ein falsches Datum das Testament nicht entwertet

Die Wirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments richtet sich nach § 2247 BGB. Das bedeutet konkret: Ein privatschriftliches Testament ist ein vom Erblasser persönlich handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Dokument. Zeit- und Ortsangaben sind gemäß § 2247 Abs. 2 BGB keine zwingend notwendigen Angaben für die Gültigkeit eines solchen Dokuments. Sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags durch das Nachlassgericht zweifelsfrei festgestellt, wird ein Alleinerbschein nach § 2358 Abs. 1 BGB erteilt. Ein Alleinerbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das eine Person als einzigen Erben ausweist und ihr ermöglicht, über das gesamte Erbe – wie etwa Bankkonten oder Grundstücke – zu verfügen.

Um langwierige Beweisaufnahmen wie im vorliegenden Fall zu vermeiden, sollten Sie trotz der gesetzlichen Lockerung zwingend Ort und Datum in Ihr Testament aufnehmen. Dies verhindert, dass Gegner später die zeitliche Reihenfolge mehrerer Dokumente oder die Echtheit aufgrund einer angeblichen Rückdatierung angreifen können.

Nach dem Tod eines Vaters stritten drei Söhne um ein beträchtliches Erbe, das unter anderem aus mehreren Mehrfamilienhäusern bestand, wobei ein Sohn ein handschriftliches Testament vom 17.08.2018 vorlegte. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 10 W 122/25) wies die Beschwerden der beiden anderen Brüder letztinstanzlich zurück. Letztinstanzlich bedeutet, dass gegen diese Entscheidung kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr möglich ist. Das Gericht bestätigte, dass der antragstellende Sohn den Alleinerbschein rechtmäßig erhält. Die unterlegenen Brüder hatten zuvor argumentiert, das Dokument sei möglicherweise zurückdatiert und daher unwirksam. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine eventuelle Abweichung des Datums – ob nun 2018 oder 2019 – für die Formwirksamkeit völlig unerheblich ist….


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