Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Einstweilige Anordnung nach SGB II: Hilfe bei gestoppten Bürgergeld-Zahlungen

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de
Heizöl alle, Bürgergeld gesperrt – das eigene Haus ist nutzlos. Das Jobcenter stoppte alle Leistungen, weil die Familie nicht mitwirkte: Der Wohngeldantrag blieb liegen, denn die Mutter leidet an einer schizoaffektiven Störung – der Antrag überforderte sie. Was rettet die Familie vor der Kälte?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: L 6 AS 233/26 B

Das Wichtigste im Überblick

Jobcenter müssen Bürgergeld vorläufig zahlen, auch wenn vorrangige Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt wurden.
  • Das Gericht gewährte einer Familie vorläufige Leistungen sowie ein Darlehen für Heizöl.
  • Versagungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung verhindern die Auszahlung im Eilverfahren nicht sofort.
  • Antragsteller erhalten notwendige Unterstützung, solange keine anderen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
  • Die Hilfe wird auf die Monate mit konkret fälligen hohen Kosten begrenzt.

  • Gericht: Hessisches Landessozialgericht
  • Datum: 23.04.2026
  • Aktenzeichen: L 6 AS 233/26 B
  • Verfahren: Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Relevant für: Bürgergeld-Empfänger, Jobcenter, Bedarfsgemeinschaften in Wohneigentum

Bürgergeld im Eilverfahren: Wann das Jobcenter sofort zahlt

Die rechtliche Grundlage für schnellen gerichtlichen Schutz im Sozialrecht bildet der Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG. Das ist ein Eilverfahren, um schwere Nachteile bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptprozess zu verhindern. Ein solcher Schritt erfordert stets die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs sowie eines Anordnungsgrundes. Das bedeutet konkret: Man muss dem Gericht darlegen, dass einem die Leistung rechtlich zusteht (Anspruch) und die Sache so eilbedürftig ist, dass ein Abwarten unzumutbar wäre (Grund). Für diese Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn die Tatsachen überwiegend wahrscheinlich sind – ein lückenloser Beweis ist im Eilstadium noch nicht nötig. Die grundsätzliche Leistungsberechtigung richtet sich dabei nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II sowie für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II. Besteht Unklarheit über eine mögliche dauerhafte Erwerbsminderung, bleibt der bisherige Träger nach § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II in der Pflicht, bis ein anderer Träger die Leistungen übernimmt.

So belegen Sie die Eilbedürftigkeit: Um den Anordnungsgrund glaubhaft zu machen, müssen Sie dem Gericht handfeste Beweise vorlegen. Reichen Sie Kopien von Mahnungen, Kündigungsandrohungen des Vermieters oder Energieversorgers sowie lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate ein, die Ihre aktuelle Mittellosigkeit belegen.

Wie diese rechtlichen Vorgaben in einer akuten Notlage greifen, zeigte sich vor dem Hessischen Landessozialgericht, das am 23. April 2026 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 233/26 B entschied. Eine Familie – bestehend aus einem Ehepaar und ihrem 2019 geborenen Kind – stritt mit der zuständigen Behörde um existenzsichernde Leistungen für ihr Eigenheim. Der Ehemann leidet an einer schizoaffektiven Störung, steht unter rechtlicher Betreuung und bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 1.283,93 Euro netto. Für das Kind wird ein Kindergeld von 259 Euro gezahlt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge