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Mängelrechte bei Dachdeckerarbeiten: Wer zahlt für Mängel und Reparaturen?

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20.000 Euro extra verlangt, der Dachdecker kündigt – und der Neubau schimmelt. Die Mängelbeseitigung kostet 38.000 Euro. Ob der Handwerker, der selbst den Vertrag beendete, dafür haften muss, entschied nun das Landgericht Aachen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 O 127/18

Das Wichtigste im Überblick

Ein Dachdecker muss für mangelhafte Arbeiten hohen Schadensersatz zahlen, da er Sicherheitsleistungen unbegründet forderte.
  • Das Gericht sprach der Kundin über 50.000 Euro für Baumängel und Folgeschäden zu.
  • Die Dacharbeiten an Abdichtung und Dämmung waren fehlerhaft und verursachten Schimmelbildung.
  • Der Handwerker forderte eine überhöhte Sicherheit und stellte die Arbeiten daraufhin unberechtigt ein.
  • Die Kundin muss sich jedoch Planungsfehler ihres Architekten bei einigen Mängeln anteilig anrechnen lassen.
  • Betroffene können bei mangelhafter Leistung Vorschuss für Reparaturen sowie Ersatz für Mietausfälle verlangen.

  • Gericht: Landgericht Aachen
  • Datum: 06.11.2023
  • Aktenzeichen: 7 O 127/18
  • Verfahren: Klage auf Schadensersatz und Widerklage auf Werklohn
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Baurecht
  • Relevant für: Bauherren, Dachdeckerbetriebe, Architekten

Wann haften Dachdecker für Schimmel und Undichtigkeiten?

Ein Werkvertrag nach § 631 BGB verpflichtet zur mangelfreien Erstellung des Werks. Ein Mangel liegt gemäß § 633 Abs. 2 BGB vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber Rechte aus § 634 Nr. 2 und Nr. 4 BGB zu.

Das Landgericht Aachen gab einer Bauherrin in einem Rechtsstreit um fehlerhafte Handwerksleistungen unter dem Aktenzeichen 7 O 127/18 überwiegend recht und wies die Widerklage fast vollständig ab. Eine Widerklage ist der rechtliche Gegenangriff des Handwerkers, der im selben Prozess seinerseits Forderungen gegen den Bauherrn geltend macht. An einem Neubau in G. stellten Gutachter zahlreiche Mängel an den Abdichtungen, der Attika (einer wandartigen Erhöhung am Dachrand), den Balkonen und den sogenannten Sekuranten (Anschlagpunkte für die Absturzsicherung) fest. Zudem führte eine mangelhafte Dämmung in der Wohnung Nummer 7 zu Schimmelbildung. Das Gericht kam nach der Vernehmung von Zeugen und der Auswertung von Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass die Arbeiten des beauftragten Dachdeckerunternehmens nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Das bedeutet konkret: Die Arbeiten entsprachen nicht dem handwerklichen Standard, den ein Fachmann als sicher und bewährt voraussetzen muss.

Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie jeden Mangel an Abdichtungen oder Dämmungen sofort mit detaillierten Fotos und ziehen Sie bei Schimmelbildung umgehend Zeugen hinzu. Ohne diese zeitnahe Beweissicherung riskieren Sie, dass Sie die Ursache des Schadens später vor Gericht nicht mehr zweifelsfrei dem Handwerker zuordnen können.

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