Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Augenblicksversagen: Wann schützt Unaufmerksamkeit vor dem Fahrverbot?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schnell teuer werden – besonders, wenn neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot droht. Doch nicht jedes übersehene Schild oder jede Fehlreaktion an der Ampel wiegt rechtlich gleich schwer. Entscheidend ist, ob die Situation ausnahmsweise als Augenblicksversagen gewertet werden kann und welche Umstände dafür konkret nachweisbar sind.

Augenblicksversagen beim Fahrverbot: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein anerkanntes Augenblicksversagen kann das Fahrverbot verhindern, das Bußgeld und die Punkte bleiben aber meist bestehen.
  • Gemeint ist eine kurze Unaufmerksamkeit in einer besonderen Situation – etwa ein verdecktes Schild, ein überraschender Schildstandort oder ein Wahrnehmungsfehler an der Ampel.
  • Betroffen sind vor allem Fahrer, bei denen ein Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren, Rotlicht oder Abstand droht.
  • Sichern Sie sofort Beweise: Fotos von der Stelle, der Beschilderung und den Sichtverhältnissen helfen am meisten.
  • Der stärkste Hebel ist ein genauer, glaubhafter Ablauf mit Fotos, Zeugen und Akteneinsicht; Pauschalsätze wie ich habe es übersehen reichen nicht.
  • Gelingt die Argumentation, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen.

Was ist ein Augenblicksversagen und wie schützt es vor dem Fahrverbot?

Ein kurzes Gespräch mit dem Beifahrer, ein unübersichtliches Schild am Ortseingang – und plötzlich zeigt das Foto im Bußgeldbescheid Ihr Kennzeichen. Neben dem Bußgeld droht Ihnen ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Doch nicht jede Unaufmerksamkeit ist eine grobe Pflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1997 klargestellt: Entscheidend ist nicht allein, wie viel zu schnell Sie waren, sondern wie sehr Ihnen das Übersehen des Schildes vorzuwerfen ist (subjektive Tatseite, also die persönliche Vorwerfbarkeit des Verstoßes).

Praxis-Szenario: Das „neue“ Schild im Schatten – Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer übersieht auf seiner täglichen Pendelstrecke ein frisch aufgestelltes Tempo-30-Schild, das zudem ungünstig im Schatten eines Baumes steht. Da er ansonsten keine Punkte hat und die Stelle nicht als Gefahrenschwerpunkt (wie eine Schule) bekannt ist, liegt hier u.U. ein Augenblicksversagen vor. Das Gericht kann in diesem Fall vom Fahrverbot absehen.

Das Augenblicksversagen hilft Ihnen nur an einer bestimmten Stelle. Es löscht weder den Vorwurf noch das Bußgeld, sondern zielt allein darauf ab, Ihr Fahrverbot zu verhindern. Wenn Sie diese Verteidigungslinie nutzen wollen, brauchen Sie mehr als ein schlechtes Gewissen – Sie müssen den Ablauf ganz genau schildern können. Ob die Argumentation mit der Unaufmerksamkeit Erfolg hat, entscheidet die Einstufung der Pflichtverletzung. Benötigen Sie Hilfe bei der Argumentation? Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die entlastenden Umstände Ihres Falles präzise herauszuarbeiten….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge