Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schnell teuer werden – besonders, wenn neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot droht. Doch nicht jedes übersehene Schild oder jede Fehlreaktion an der Ampel wiegt rechtlich gleich schwer. Entscheidend ist, ob die Situation ausnahmsweise als Augenblicksversagen gewertet werden kann und welche Umstände dafür konkret nachweisbar sind.
Augenblicksversagen beim Fahrverbot: Das Wichtigste in Kürze
- Ein anerkanntes Augenblicksversagen kann das Fahrverbot verhindern, das Bußgeld und die Punkte bleiben aber meist bestehen.
- Gemeint ist eine kurze Unaufmerksamkeit in einer besonderen Situation – etwa ein verdecktes Schild, ein überraschender Schildstandort oder ein Wahrnehmungsfehler an der Ampel.
- Betroffen sind vor allem Fahrer, bei denen ein Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren, Rotlicht oder Abstand droht.
- Sichern Sie sofort Beweise: Fotos von der Stelle, der Beschilderung und den Sichtverhältnissen helfen am meisten.
- Der stärkste Hebel ist ein genauer, glaubhafter Ablauf mit Fotos, Zeugen und Akteneinsicht; Pauschalsätze wie ich habe es übersehen reichen nicht.
- Gelingt die Argumentation, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen.
Was ist ein Augenblicksversagen und wie schützt es vor dem Fahrverbot?
Ein kurzes Gespräch mit dem Beifahrer, ein unübersichtliches Schild am Ortseingang – und plötzlich zeigt das Foto im Bußgeldbescheid Ihr Kennzeichen. Neben dem Bußgeld droht Ihnen ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Doch nicht jede Unaufmerksamkeit ist eine grobe Pflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1997 klargestellt: Entscheidend ist nicht allein, wie viel zu schnell Sie waren, sondern wie sehr Ihnen das Übersehen des Schildes vorzuwerfen ist (subjektive Tatseite, also die persönliche Vorwerfbarkeit des Verstoßes).
Das Augenblicksversagen hilft Ihnen nur an einer bestimmten Stelle. Es löscht weder den Vorwurf noch das Bußgeld, sondern zielt allein darauf ab, Ihr Fahrverbot zu verhindern. Wenn Sie diese Verteidigungslinie nutzen wollen, brauchen Sie mehr als ein schlechtes Gewissen – Sie müssen den Ablauf ganz genau schildern können. Ob die Argumentation mit der Unaufmerksamkeit Erfolg hat, entscheidet die Einstufung der Pflichtverletzung. Benötigen Sie Hilfe bei der Argumentation? Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die entlastenden Umstände Ihres Falles präzise herauszuarbeiten….