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Versuchte schwere Körperverletzung: BGH kippt Urteil wegen Fehlern beim Vorsatz

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Eine brennende Fackel, geworfen auf eine Polizeikette bei einem Fußballspiel – Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung durch das Landgericht Bochum. Der BGH kritisiert die Beweiswürdigung als lückenhaft: Hat das Gericht wirklich geprüft, ob der Werfer schwere Verletzungen billigend in Kauf nahm?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 StR 37/25

Das Wichtigste im Überblick

Wer eine brennende Fackel auf Polizisten wirft, kann wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestraft werden.
  • Das Gericht muss den Vorsatz bei gefährlichen Würfen genauer und nachvollziehbarer prüfen.
  • Der Täter kannte die extremen Temperaturen und die Risiken für die Beamten.
  • Ein neues Verfahren muss die Absicht schwerer Verletzungen jetzt erneut untersuchen.
  • Das bloße Leugnen der Verletzungsabsicht reicht zur Entlastung des Täters nicht aus.
  • Zukünftig wird auch eine lebensgefährliche Behandlung als Tatvorwurf vom Gericht geprüft.

  • Gericht: Bundesgerichtshof
  • Datum: 31.07.2025
  • Aktenzeichen: 4 StR 37/25
  • Verfahren: Revision nach Urteil wegen tätlichem Angriff und Körperverletzung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Fußballfans, Polizeibeamte, Strafverteidiger, Staatsanwaltschaften

Wann begründet ein Fackelwurf versuchte schwere Körperverletzung?

Die rechtliche Grundlage für eine versuchte schwere Körperverletzung bilden § 226 Abs. 1 Nr. 1 und 3 in Verbindung mit den §§ 22 und 23 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Tatbestände umfassen unter anderem den versuchten Verlust des Sehvermögens oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung des Opfers. Für eine Verurteilung ist die Prüfung der sogenannten inneren Tatseite zwingend erforderlich. Das bedeutet konkret: Es geht nicht um den äußeren Ablauf, sondern darum, was der Täter bei der Tat dachte, wollte oder für möglich hielt. Das Gericht muss dabei insbesondere feststellen, ob der Täter den Eintritt dieser schweren gesundheitlichen Folgen bei seiner Handlung billigend in Kauf genommen hat. Das heißt, er muss die schweren Folgen als mögliche Konsequenz erkannt und dennoch gehandelt haben.

Mit der Frage, wann ein Täter solche massiven Verletzungen in Kauf nimmt, befasste sich der Bundesgerichtshof, nachdem ein Mitglied einer Ultra-Gruppierung eine knapp 200 Gramm schwere Handsignalfackel aus maximal 14 Metern Entfernung gezielt auf Polizeikräfte geworfen hatte. Das Landgericht Bochum hatte in der Vorinstanz eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung zunächst abgelehnt. Daraufhin rügte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision unter dem Aktenzeichen 4 StR 37/25 explizit die Nichtverurteilung bezüglich dieser schwerwiegenden Qualifikation. Eine Qualifikation ist eine Erweiterung eines Grunddelikts, die bei besonders gefährlichen Tatausführungen oder schweren Folgen einen höheren Strafrahmen vorsieht. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte teilweise Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts im betreffenden Fall sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer zurück….


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