Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 NBs 15 Js 2905/24
Das Wichtigste im Überblick
Ein Angeklagter darf Politiker und Polizisten scharf kritisieren, sofern die Äußerungen als überspitzte Meinungsurteile gelten.
- Das Gericht sprach den Angeklagten von Vorwürfen der Beleidigung und Verleumdung frei.
- Begriffe wie Unterschlagung oder gesetzbrüchig wertete das Gericht als zulässige Staatskritik.
- Überspitzte Formulierungen in Sachauseinandersetzungen sind meist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
- Bei mehrdeutigen Aussagen darf das Gericht nicht die für den Angeklagten ungünstigste Auslegung wählen.
- Gericht: Landgericht Ravensburg
- Datum: 04.02.2026
- Aktenzeichen: 5 NBs 15 Js 2905/24
- Verfahren: Berufung nach Verurteilung wegen Verleumdung und übler Nachrede
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verfassungsrecht
- Relevant für: Bürger in Behördenkonflikten, Journalisten, Amtsträger, Juristen
Freispruch: Warum Minister-Kritik keine Verleumdung war
Bei der Prüfung von Aussagedelikten wie Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung nach den Paragraphen 185 fortfolgende des Strafgesetzbuches muss vor jeder Strafbarkeit eine sorgfältige Auslegung der Erklärung erfolgen. Unter Aussagedelikten versteht man Straftaten, die allein durch das gesprochene oder geschriebene Wort begangen werden. Maßgeblich ist dabei immer der objektive Sinn einer Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums, wobei Wortlaut, Kontext und Begleitumstände zu berücksichtigen sind. Eine unzutreffende Erfassung dieses Sinngehalts kann schnell das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen.
Wie schmal der Grat zwischen strafbarer Äußerung und erlaubter Kritik ist, zeigte sich in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg, das am 4. Februar 2026 mit einem vollständigen Freispruch endete (Az. 5 NBs 15 Js 2905/24). Die Richter hoben damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 20. Februar 2025 auf (Az. 11 Ds 15 Js 2905/24), welches den Mann noch zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verfasser Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß Paragraph 188 StGB vorgeworfen. Diese Vorschrift schützt Politiker besonders vor Verleumdungen, um deren öffentliche Funktion und die politische Willensbildung vor gezielter Desinformation zu schützen. Auslöser des Rechtsstreits war ein Schreiben, das der Mann am 1. November 2023 an die Rechtsabteilung eines Polizeipräsidiums geschickt hatte.
Sollten Sie wegen einer ähnlichen Äußerung eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, machen Sie keine Angaben zur Sache. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und lassen Sie durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen, um prüfen zu lassen, ob Ihre Aussage als mehrdeutiges Werturteil ausgelegt werden kann….