Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Einstweilige Verfügung bei Äußerungen: Schutz vor unwahren Behauptungen

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wilderer und Lügner! – steht in der Zeitung. Doch die Beweise fehlen. Das Landgericht München II entscheidet nun eilig: Müssen die Vorwürfe sofort verstummen?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 O 4182/25

Das Wichtigste im Überblick

Zeitungsanzeigen mit unwahren Behauptungen über Vorstände einer Jagdgenossenschaft sind als ehrverletzend zu unterlassen.
  • Das Gericht verbietet ehrenrührige Aussagen über angebliche Jagdverstöße und Lügen der Vorstände.
  • Der Beklagte konnte die Wahrheit seiner abwertenden Behauptungen im Prozess nicht belegen.
  • Unwahre Tatsachenberichte verletzen das Persönlichkeitsrecht und fallen nicht unter die Meinungsfreiheit.
  • Die Betroffenen können solche Veröffentlichungen schnell per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.

  • Gericht: Landgericht München II
  • Datum: 09.02.2026
  • Aktenzeichen: 14 O 4182/25
  • Verfahren: Einstweilige Verfügung
  • Rechtsbereiche: Persönlichkeitsrecht, Deliktsrecht
  • Streitwert: 85.000,00 €
  • Relevant für: Jagdvorstände, Jäger, Zeitungsverleger, Betroffene von Rufmord

Einstweilige Verfügung gegen Vorwürfe massiver Jagdverstöße?

Wer sich gegen ehrverletzende Aussagen wehren möchte, kann einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff. StGB sowie Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen. Dabei müssen Gerichte stets das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG abwägen. Handelt es sich um ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, liegt die Beweislast bei der Person, die sich geäußert hat. Sie muss die Wahrheit ihrer Aussagen vor Gericht glaubhaft machen. Das bedeutet konkret: Im Gegensatz zu einem normalen Prozess muss hier kein lückenloser Beweis erbracht werden; es reicht aus, wenn die Richtigkeit der Behauptung für das Gericht überwiegend wahrscheinlich ist.

Nutzen Sie für die Glaubhaftmachung im Eilverfahren zwingend eidesstattliche Versicherungen. Da in diesem Verfahrensstadium keine Zeugen live vernommen werden, ist dieses schriftliche Mittel Ihr wichtigstes Werkzeug, um die Wahrheit einer Aussage oder den Hergang eines Vorfalls sofort gerichtsverwertbar zu belegen.

Vor dem Landgericht München II stritten am 09.02.2026 zwei Vorstände einer Jagdgenossenschaft mit dem Verfasser einer Zeitungsanzeige über derartige Vorwürfe (Az.: 14 O 4182/25). In der Anzeige hatte der Mann den beiden Vorständen unter anderem massive Jagdverstöße und Lügen vorgeworfen. Das Gericht gab dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vollumfänglich statt und untersagte die beanstandeten Äußerungen. Eine solche Verfügung ist ein gerichtlicher Eilbeschluss, der Betroffenen sofortigen Schutz bietet, noch bevor ein zeitintensives Klageverfahren überhaupt begonnen hat. Der Verfasser der Anzeige konnte die tatsächliche Grundlage seiner Vorwürfe im Verfahren nicht glaubhaft machen.

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge