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Aufklärungspflicht bei Operation: Schmerzensgeld bei zu später Aufklärung

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Der Anruf kam um 17 Uhr: Morgen früh Operation. Die Aufklärung über die Risiken der Hirntumor-OP folgte am Vorabend, während die Klinik behauptete, man sei ja nicht transportfähig – wozu ein Gericht nun eine deutliche Antwort gab.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 U 105/23

Das Wichtigste im Überblick

Kliniken haften bei unzureichendem Zeitrahmen für die OP-Aufklärung und falschen Angaben zur Transportfähigkeit der Patienten.
  • Ärzte müssen Risiken so rechtzeitig erklären, dass Patienten die Entscheidung ohne Zeitdruck abwägen können.
  • Die Klinik täuschte über eine angebliche Transportunfähigkeit und eine falsche Eilbedürftigkeit der Operation.
  • Die Patientin erleidet durch den Eingriff dauerhafte Lähmungen und Muskelschwund am linken Bein.
  • Das Gericht spricht 30.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Missachtung des Selbstbestimmungsrechts zu.
  • Ärzte der Erstuntersuchung haften nicht, da der Tumor damals medizinisch noch nicht erkennbar war.

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 20.04.2026
  • Aktenzeichen: 5 U 105/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren nach Klage auf Schmerzensgeld wegen Aufklärungsfehlern
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
  • Revision zugelassen: Nein
  • Relevant für: Chirurgen, Klinikärzte, Patienten vor Plan-Operationen, Medizinrechtler

Wann erfolgt die OP-Aufklärung zu spät?

Gemäß § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB muss eine ärztliche Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, dass ein Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Das Gespräch muss zu einem Zeitpunkt stattfinden, in dem der Betroffene noch frei von unzumutbarem Druck entscheiden kann. Ein ärztlicher Eingriff ohne eine wirksame Einwilligung ist rechtswidrig. Das bedeutet konkret: Da jede Operation rechtlich gesehen eine Körperverletzung darstellt, wird sie erst durch die informierte Zustimmung des Patienten rechtmäßig. Diese Einwilligung setzt zwingend eine ordnungsgemäße Aufklärung nach § 630d Abs. 2 BGB voraus.

Die Aufklärung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Patient noch im vollen Besitz seiner Erkenntnis- und Entscheidungsfreiheit ist ; sie darf nicht erst so kurz vor dem Eingriff erfolgen, dass der Patient wegen der in der Klinik bereits getroffenen Operationsvorbereitungen unter einen unzumutbaren psychischen Druck gerät. – so das Oberlandesgericht Köln

Notieren Sie das Datum und die genaue Uhrzeit des Aufklärungsgesprächs handschriftlich auf dem Einwilligungsbogen, bevor Sie unterschreiben. Findet das Gespräch erst am Vorabend einer geplanten Operation statt, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, und lassen Sie diesen Vorbehalt im Protokoll vermerken.

Fehlende Bedenkzeit vor der Operation

In einem verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Köln litt eine Patientin an einem Hirntumor, der im Mai 2016 operiert wurde, woraufhin sie dauerhafte neurologische Schäden davontrug. Das Gericht verurteilte die behandelnden Klinikärzte wegen einer rechtswidrigen Operation zu 30.000 Euro Schmerzensgeld sowie zum Ersatz aller weiteren Schäden, während die Klage gegen die zuvor aufgesuchten niedergelassenen Neurologen erfolglos blieb (Az. 5 U 105/23)….


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