Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 T 271/23
Das Wichtigste im Überblick
Gerichte müssen eine Erbausschlagung genehmigen, wenn diese dem ausdrücklichen Wunsch der betreuten Person entspricht.
- Das Gericht genehmigte die Ausschlagung eines Erbes durch eine Berufsbetreuerin nachträglich.
- Die betreute Person wollte das Erbe laut eigener Aussage auf keinen Fall annehmen.
- Betreuungsgerichte dürfen die Genehmigung nicht wegen eines möglichen Fristablaufs einfach verweigern.
- Ob die Ausschlagung zeitlich wirksam war, entscheidet später nur ein Prozessgericht.
- Gericht: Landgericht Köln
- Datum: 14.12.2023
- Aktenzeichen: 1 T 271/23
- Verfahren: Beschwerde gegen die Versagung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung
- Rechtsbereiche: Betreuungsrecht, Erbrecht
- Relevant für: Betreuer, Betreute, Rechtspfleger, Erben
Wann Betreuer eine Genehmigung zur Erbausschlagung benötigen
Gemäß § 1851 Nr. 1 BGB benötigt ein Betreuer für die Ausschlagung einer Erbschaft zwingend die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Eine Ausschlagung bedeutet konkret: Der Erbe lehnt die Erbschaft offiziell ab, meist um nicht für Schulden des Verstorbenen haften zu müssen. Nach § 1858 Abs. 3 BGB hängt die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Erbausschlagung, die gegenüber einem Gericht vorgenommen wurde, von der nachträglichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung ab.
Stellen Sie als Betreuer den Antrag auf Genehmigung unmittelbar nachdem Sie die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht erklärt haben. Das Nachlassgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für alle rechtlichen Fragen rund um ein Erbe zuständig ist. Warten Sie nicht ab, da die Wirksamkeit der Ausschlagung von der nachträglichen Genehmigung abhängt.
Diese rechtliche Vorgabe führte bei einer Berufsbetreuerin zu einem Rechtsstreit, die am 22.05.2023 vor dem Amtsgericht Köln das Erbe für eine betreute Witwe ausschlug und nach anfänglicher Ablehnung letztlich vom Landgericht Köln die erforderliche Genehmigung erstritt. Die Betroffene stand bereits seit dem 27.02.2019 unter Betreuung. Die Betreuerin hatte die Erlaubnis für die beurkundete Ausschlagungserklärung (Az. 36 VI 244/23) beim Betreuungsgericht beantragt. Der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts Köln versagte die Genehmigung jedoch zunächst mit einem Beschluss vom 18.09.2023. Ein Rechtspfleger ist ein gerichtlicher Beamter, der bestimmte Aufgaben – wie hier im Betreuungsrecht – eigenständig und unabhängig von Richtern entscheidet.
Redaktionelle Leitsätze
- Das Betreuungsgericht ist im Genehmigungsverfahren nach § 1851 Nr….
Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!
Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079