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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB: Rückführung trotz Misshandlungsverdacht

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Multiple Schädelfrakturen bei einem Säugling. Die Verletzungsursache bleibt ungeklärt, der Misshandlungsverdacht steht im Raum. Das Jugendamt nimmt das Kind in Obhut. Reicht ein ungeklärter Verdacht für eine dauerhafte Trennung von den Eltern?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 UF 601/23

Das Wichtigste im Überblick

Trotz früherer Misshandlungsvorwürfe dürfen Kinder schrittweise zu ihren Eltern zurückkehren, wenn keine dauerhafte Gefahr besteht.
  • Gericht ordnet die schrittweise Rückkehr eines Kleinkindes aus der Pflegefamilie zu den Eltern an.
  • Frühere schwere Verletzungen des Kindes bleiben trotz fehlender Geständnisse der Eltern rechtlich folgenlos.
  • Ein Gutachten sieht künftig keine Rückfallgefahr, da belastende Risikofaktoren in der Familie fehlen.
  • Lückenlose Überwachung der Eltern ist für eine Rückführung rechtlich nicht zwingend erforderlich.
  • Neue Ergänzungspflegerin ersetzt das Jugendamt, um die Rückführung gegen dessen Willen umzusetzen.

  • Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
  • Datum: 30.12.2024
  • Aktenzeichen: 13 UF 601/23
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren wegen Entzug der elterlichen Sorge
  • Rechtsbereiche: Familienrecht
  • Streitwert: 6.000 €
  • Relevant für: Eltern, Jugendämter, Pflegeeltern, Familiengerichte

Wann rechtfertigen Schädelfrakturen beim Säugling eine Kindeswohlgefährdung?

Eine Gefährdung liegt bei einer gegenwärtigen oder nahe bevorstehenden erheblichen Gefahr für das Kindeswohl vor. Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sinken dabei mit der Schwere des drohenden Schadens. Voraussetzung für ein Eingreifen ist eine objektiv und nachhaltig gefährdete körperliche, geistige oder seelische Entwicklung des Kindes gemäß § 1666 BGB.

Schwere Verletzungen beim Säugling

Bei einem irakischen Elternpaar zeigte sich diese rechtliche Ausgangslage an einem dramatischen Befund: Bei ihrem wenige Monate alten Säugling stellten Ärzte im August 2023 multiple Schädelfrakturen fest, woraufhin das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 13 UF 601/23) zwar von einer Misshandlung ausging, aber dennoch die schrittweise Rückführung des Kindes anordnete. Damit hatte die Beschwerde der Eltern gegen die vollständige Fremdunterbringung – also die Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie in einem Heim oder bei Pflegeeltern – teilweise Erfolg. Die Mediziner der Klinik hatten zuvor einen hochgradigen Verdacht auf eine nicht akzidentelle Kopfverletzung geäußert, was bedeutet, dass die Brüche medizinisch nicht durch ein bloßes Versehen oder einen Unfall erklärbar waren. Die Eltern erklärten die Verletzungen mit einem Sturz aus den Armen der zwölfjährigen Schwester, was medizinisch jedoch als nicht kausal bewertet wurde – der Sturz war also nach ärztlicher Einschätzung nicht die Ursache für die Schwere der Verletzungen.

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