Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 S 71/25
Das Wichtigste im Überblick
Anwälte müssen rechtsschutzversicherte Mandanten vorab über Kostenrisiken bei außergerichtlichem Tätigwerden ohne Deckungszusage aufklären.
- Das Gericht wies die Klage auf außergerichtliche Gebühren wegen fehlender Kostenaufklärung ab.
- Anwälte tragen Pflichten zur Aufklärung, wenn Mandanten erkennbar auf die Versicherung vertrauen.
- Der Mandant muss ohne rechtzeitigen Hinweis keine Kosten für vorzeitige Anwaltstätigkeit zahlen.
- Kosten für einen Stichentscheid bleiben bei ausdrücklicher Zusage des Versicherers dennoch fällig.
- Das Gericht reduzierte die Stichentscheid-Gebühr von 1,8 auf den Standardwert von 1,3.
- Gericht: Landgericht Rottweil
- Datum: 06.05.2026
- Aktenzeichen: 1 S 71/25
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Anwaltshaftung, Gebührenrecht
- Streitwert: 1.346,19 Euro
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Rechtsanwälte, rechtsschutzversicherte Mandanten, Diesel-Kläger
Anwaltshonorar: Wann fehlende Aufklärung die Zahlungspflicht beendet
Nach dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben existiert keine generelle Pflicht für Rechtsanwälte, ungefragt über die Höhe der gesetzlichen Gebühren aufzuklären. Das bedeutet konkret: Vertragspartner müssen sich fair verhalten und auf die berechtigten Interessen des anderen Rücksicht nehmen, auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht. Eine solche Aufklärungspflicht entsteht jedoch, sobald ein erkennbares besonderes Aufklärungsbedürfnis des Mandanten vorliegt. Tritt dieser Fall ein, muss die transparente Information zwingend vor der eigentlichen Auftragserteilung erfolgen. Verlangen Sie vor der Auftragserteilung zwingend eine schriftliche Kostenschätzung nach dem RVG. Fragen Sie Ihren Anwalt explizit, welche konkreten Gebühren auf Sie zukommen, falls die Rechtsschutzversicherung die Deckung später ablehnt oder nur teilweise übernimmt. Ob diese Voraussetzungen erfüllt waren, hatte das Landgericht Rottweil in einem Berufungsverfahren (Az. 1 S 71/25) vom 6. Mai 2026 zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht Freudenstadt (Az. 7 C 176/24) in der Vorinstanz geurteilt hatte. Eine Rechtsanwaltskanzlei verlangte von ihrem Mandanten 465,06 Euro für eine außergerichtliche Tätigkeit sowie weitere Gebühren für die Erstellung eines sogenannten Stichentscheids gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Ein Stichentscheid ist ein verbindliches Gutachten eines Anwalts, mit dem die Deckungspflicht der Versicherung erzwungen werden kann, wenn diese die Kostenübernahme zuvor abgelehnt hat….