Zum vorliegenden Urteilstext springen: III ZR 152/25
Das Wichtigste im Überblick
Streaming-Anbieter dürfen Kündigungen bei Prepaid-Guthaben nicht bis zum vollständigen Verbrauch des Restbetrags hinauszögern.
- Netflix-Klausel verschob das Vertragsende bei Restguthaben automatisch um viele Monate nach hinten.
- Gericht wertet das Angebot als Dienstvertrag mit gesetzlich festgeschriebenen kurzen Kündigungsfristen.
- Verbraucher erleiden durch extrem lange Bindungsfristen ohne Ausstiegsmöglichkeit einen erheblichen Nachteil.
- Anbietern fehlen sachliche Gründe für eine mehrmonatige Verweigerung der Vertragsbeendigung.
- Kunden müssen ihre Abos bei standardisierten digitalen Diensten grundsätzlich monatlich beenden können.
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum: 16.04.2026
- Aktenzeichen: III ZR 152/25
- Verfahren: Revisionsurteil nach Klage eines Verbraucherverbandes
- Rechtsbereiche: AGB-Recht, Dienstvertragsrecht
- Relevant für: Streaming-Nutzer, Anbieter digitaler Abonnements, Verbraucherschutzverbände
Wann Streaming-Abos als Dienstvertrag gelten
Bei typengemischten Verträgen – also Verträgen, die Elemente verschiedener Vertragsarten wie Miete und Dienstleistung kombinieren – ist für die rechtliche Einordnung der Schwerpunkt des Vertrags maßgeblich. Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn das Bereitstellen einer virtuellen Leistung oder ein dauerndes Tätigwerden im Vordergrund steht. Nach § 620 Abs. 2 und § 621 Nr. 3 BGB ist bei einer monatlichen Vergütung eine Kündigung zum Monatsende vorgesehen. Die Wertung des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB verlangt bei unbefristeten Verträgen über standardisierte Dienstleistungen grundsätzlich eine monatliche Lösungsmöglichkeit.
Prepaid-Karten für den Streamingdienst
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich am 16. April 2026 unter dem Aktenzeichen III ZR 152/25 mit den Kündigungsbedingungen eines großen Streamingdienstes. Das Unternehmen bot Abonnements ab 4,99 Euro monatlich an, die Kunden auch über Prepaid-Karten im Wert von 25 bis 200 Euro bezahlen konnten. Die beanstandete Klausel in den Geschenkkartenbedingungen sah vor, dass eine Kündigung erst wirksam wird, wenn das vorhandene Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Die Richter qualifizierten das Streaming-Angebot als Dienstvertrag, da der Anbieter die Inhalte fortlaufend aktualisiert, ergänzt und personalisiert darbietet. Am Ende gab der BGH einem klagenden Verbraucherverband recht und verbot dem Streamingdienst die Verwendung dieser Klausel.
Redaktionelle Leitsätze
- Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/kuendigung-bei-guthaben-bgh-staerkt-rechte-von-streaming-kunden.htm