Zum vorliegenden Urteilstext springen: 22 SE 25.6110
Das Wichtigste im Überblick
Eine Stadt darf eine Familie bei Zahlungsverzug aus einer Privatpension in ein städtisches Notquartier umquartieren.
- Das Gericht bestätigte die sofortige Räumung der bisherigen Unterkunft wegen hoher Mietrückstände.
- Die Stadt wies die Familie zu Recht in ein günstigeres, einfaches Notquartier um.
- Ein Anspruch auf die Beibehaltung einer bestimmten oder besonders komfortablen Unterkunft besteht nicht.
- Private Beherbergungsverträge enden automatisch mit dem Abbruch der behördlichen Einweisung durch die Stadt.
- Gericht: Verwaltungsgericht München
- Datum: 24.09.2025
- Aktenzeichen: 22 SE 25.6110
- Verfahren: Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz)
- Rechtsbereiche: Obdachlosenrecht, Sicherheitsrecht, Verwaltungsrecht
- Streitwert: 2.500 €
- Relevant für: Kommunen, Obdachlose, Betreiber von Notunterkünften
Wann darf die Stadt eine teure Pensions-Einweisung zurücknehmen?
Die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts richtet sich nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG. Ein Verwaltungsakt ist dabei jede behördliche Entscheidung, die einen Einzelfall verbindlich regelt – hier die Zuweisung der Unterkunft. Bei behördlichen Ermessensentscheidungen prüft das Gericht gemäß § 114 Satz 1 VwGO, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden. Ermessen bedeutet, dass die Behörde einen Handlungsspielraum hat und verschiedene Belange gegeneinander abwägen muss, statt strikt nach einer festen Vorgabe zu handeln. Eine obdachlosenrechtliche Einweisung kann beispielsweise rechtswidrig sein, wenn das Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt wurde, etwa durch die Einstufung von Betroffenen als Selbstzahler trotz fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit.
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München (Az. 22 SE 25.6110) stand eine sechsköpfige Familie im Mittelpunkt, deren Eilantrag gegen eine Umquartierung scheiterte. Die Eltern und ihre vier Kinder im Alter von einem bis 13 Jahren lebten seit September 2021 in einer privaten Münchner Pension. Die monatlichen Kosten für die rund 35 Quadratmeter großen Räume beliefen sich auf 3.570 Euro. Nachdem das Jobcenter die Zahlungen im Frühjahr 2025 eingestellt hatte, nahm die Stadt München die Einweisung in diese Unterkunft zurück. Das Gericht bestätigte diesen Schritt, da die Familie die enormen Kosten unmöglich aus eigenem Einkommen bestreiten konnte. Die ursprüngliche Einweisung als Selbstzahler war somit rechtswidrig. Spätestens als die Familie am 30….