Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 U 62/24
Das Wichtigste im Überblick
Ein Feuerwehrmann erhält nach einem Sturz eine höhere Unfallentschädigung, da der Versicherer zuvor falsch rechnete.
- Das Gericht erhöht die Invaliditätsleistung wegen fehlerhafter Berechnung der Versicherungssumme.
- Schwere Vorerkrankungen an der Wirbelsäule mindern die Auszahlung jedoch um die Hälfte.
- Der Kläger bekommt zusätzlich seine vorgerichtlichen Anwaltskosten vom Versicherer voll erstattet.
- Schmerzen flossen bei der Bewertung des dauerhaften körperlichen Schadens bereits mit ein.
- Versicherer haften bei unzureichenden Regulierungsangeboten für die Kosten der Rechtsverfolgung.
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 04.02.2026
- Aktenzeichen: 5 U 62/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Privates Versicherungsrecht
- Streitwert: 33.600 Euro
- Relevant für: Unfallopfer, private Unfallversicherer, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Wie wird die Invalidität bei Rückenverletzungen berechnet?
Anspruchsgrundlage für die Leistung sind der Unfallversicherungsvertrag und die zugrunde liegenden Bedingungen zur Unfallversicherung (BTU), insbesondere § 1 III. und § 7 I. BTU. Voraussetzung für eine Zahlung ist eine unfallbedingte dauerhafte Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach § 7 I. (1) BTU. Die Bemessung der Invalidität erfolgt dabei außerhalb der Gliedertaxe nach den Grundsätzen des § 7 I. (2) c) BTU. Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle im Vertrag, die bestimmten Körperteilen (wie einem Arm oder Bein) feste Prozentsätze der Invalidität zuordnet – bei Rückenverletzungen greift sie jedoch meist nicht, weshalb hier eine individuelle medizinische Bemessung nötig ist.
Prüfen Sie in Ihrem Versicherungsschein sofort, ob die „Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung“ (BTU) oder die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) vereinbart sind. Die Paragrafen für die Invaliditätsleistung können je nach Vertragswerk variieren – stellen Sie sicher, dass Sie die für Sie geltende Fassung vorliegen haben.
Sturz beim Feuerwehreinsatz
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte über die konkrete Höhe einer solchen Leistung zu entscheiden, nachdem ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz im November 2016 auf einer vereisten Treppe ausgerutscht war. Der Mann schlug mit dem Rücken hart auf eine Kante auf und erlitt dabei eine Dornfortsatzfraktur am elften Brustwirbel sowie Kompressionsfrakturen an zwei weiteren Wirbelkörpern. Über den Landesfeuerwehrverband bestand eine private Unfallversicherung mit einer vereinbarten Invaliditätssumme von 84.000 Euro. In zweiter Instanz wies das Gericht die Berufung weitgehend zurück (Az….