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Berufsunfähigkeit durch Nachprüfung: Wann die Versicherung die Rente einstellt

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Endlich unbefristet, endlich die sonderpädagogische Prüfung bestanden – der Job als Gruppenleiter in der Behindertenwerkstatt ist der geglückte Neuanfang. Doch pünktlich zur Entfristung stoppt die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente; sie sieht eine gleichwertige Lebensstellung erreicht. Muss, wer trotz Berufsunfähigkeit neu durchstartet, um seine Rente bangen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 U 45/24

Das Wichtigste im Überblick

Versicherer darf Leistungen einstellen wenn Kunden trotz Krankheit einen gleichwertigen neuen Beruf dauerhaft ausüben.
  • Berufsunfähigkeitsrente entfällt bei erfolgreichem Wechsel in eine vergleichbare neue Tätigkeit.
  • Ein Gruppenleiter in einer Behindertenwerkstatt entspricht sozial und wirtschaftlich dem Karosseriebaumechaniker.
  • Neu erworbene Qualifikationen während der Krankheitsphase bestimmen die aktuelle Lebensstellung mit.
  • Versicherer dürfen nachprüfen sobald eine Umschulung abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis unbefristet ist.

  • Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Datum: 30.04.2025
  • Aktenzeichen: 11 U 45/24
  • Verfahren: Berufung im Nachprüfungsverfahren zur Berufungsunfähigkeit
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Privates Berufsunfähigkeitsrecht
  • Streitwert: bis zu 45.000,00 €
  • Relevant für: Versicherte mit Berufswechsel, Versicherer, Arbeitsrechtler in Sozialbetrieben

Wann ist die BU-Leistungseinstellung rechtlich wirksam?

Die rechtliche Grundlage für eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit bilden die vertraglichen Bedingungen sowie die gesetzlichen Vorgaben der §§ 173 und 174 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das bedeutet konkret: Der Versicherer prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Versicherte weiterhin berufsunfähig ist oder ob sich sein Gesundheitszustand oder seine berufliche Situation so verbessert haben, dass die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Der Versicherer muss in diesem Rahmen eine formelle Änderungsmitteilung abgeben. Eine wirksame Nachprüfung setzt dabei zwingend voraus, dass die Leistungseinstellung für den Versicherten nachvollziehbar begründet wird.

Sie soll dem obliegenheitstreuen Versicherten, der zuvor dem Versicherer für die Nachprüfung sachdienliche Auskünfte erteilt hat, die Informationen geben, die er benötigt, um sein Prozessrisiko abschätzen zu können. – so das OLG Brandenburg

Prüfen Sie das Schreiben Ihres Versicherers genau: Eine wirksame Leistungseinstellung erfordert einen detaillierten Vergleich zwischen Ihrem alten und Ihrem neuen Beruf. Fehlt diese nachvollziehbare Begründung, ist die Änderungsmitteilung unwirksam und Sie sollten der Einstellung der Zahlungen umgehend widersprechen.

Karosseriemechaniker scheitert mit Klage auf Rentenfortzahlung

Ein 1972 geborener ehemaliger Karosseriemechaniker verlor vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht seinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (Az. 11 U 45/24). Der Senat hob ein vorheriges Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 13 O 58/23) auf und wies seine Klage vollständig ab. Das Versicherungsunternehmen hatte im Jahr 2022 ein Nachprüfungsverfahren für zwei private Zusatzpolicen eingeleitet und die Zahlungen mit einem Schreiben vom 30….


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