Im Alltag ständig Begleitung nötig, Gefahren nicht erkannt – der Bescheid: GdB 40, keine Merkzeichen. Die Eltern klagen vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau auf Merkzeichen H und B. Sie bestehen auf einer fachärztlichen Untersuchung, die die Behörde versäumt hatte. Das Gericht musste entscheiden, was der Autismus wirklich erfordert.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: S 28 SB 50/22
Das Wichtigste im Überblick
Ein Junge mit Autismus erhält einen höheren Behinderungsgrad sowie Anspruch auf ständige Begleitung und Hilflosigkeit-Entschädigung.
- Das Gericht erhöht den Behinderungsgrad von 40 auf 60 für das Kind.
- Die Autismus-Spektrum-Störung verursacht laut fachärztlichem Gutachten erhebliche soziale und kommunikative Anpassungsschwierigkeiten.
- Das Kind benötigt wegen fehlendem Gefahrenbewusstsein im Straßenverkehr zwingend eine ständige Begleitperson.
- Die Behörde ermittelte zuvor fehlerhaft ohne eigene fachärztliche Untersuchung des betroffenen Jungen.
- Gericht: Sozialgericht Dessau-Roßlau
- Datum: 28.01.2026
- Aktenzeichen: S 28 SB 50/22
- Verfahren: Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
- Rechtsbereiche: Schwerbehindertenrecht
- Relevant für: Eltern autistischer Kinder, Schwerbehinderte, Sozialbehörden
Wann rechtfertigt Autismus einen GdB von 60?
Eine Neufeststellung des Grades der Behinderung richtet sich rechtlich nach § 48 Abs. 1 SGB X. Der GdB ist ein Maß für die Schwere einer Beeinträchtigung, abgestuft in Zehnerwerten von 20 bis 100. Die Basis für die Bewertung bilden dabei § 152 Abs. 1 und 3 SGB IX sowie die Versorgungsmedizin-Verordnung (VMG), die als verbindliches Regelwerk für die medizinische Einschätzung dient. Liegt bei einer Person eine tiefgreifende Entwicklungsstörung vor, ist für die genaue Einstufung insbesondere Teil B Nr. 3.5.1 der VMG maßgeblich.
Stellen Sie bei einer neuen Diagnose oder einer Verschlechterung des Zustands umgehend einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt. Nur so sichern Sie sich die rechtliche Prüfung ab dem Monat der Antragstellung und vermeiden den Verlust rückwirkender Ansprüche auf Nachteilsausgleiche. Das bedeutet konkret: Nachteilsausgleiche sind Hilfen oder finanzielle Erleichterungen, wie etwa Steuerfreibeträge, die behinderungsbedingte Belastungen kompensieren sollen.
Rückwirkende Anerkennung der Autismus-Diagnose
Das Sozialgericht Dessau-Roßlau wandte diese Vorgaben auf den Fall eines 2015 geborenen Jungen an und verurteilte die zuständige Behörde (Az. S 28 SB 50/22), rückwirkend ab dem 31. März 2021 einen Grad der Behinderung von 60 sowie die Merkzeichen H und B festzustellen. Merkzeichen sind zusätzliche Kürzel im Schwerbehindertenausweis, die den Anspruch auf spezifische Leistungen wie eine kostenlose Beförderung oder Begleitpersonen nachweisen. Lediglich die Klage auf das Merkzeichen G wies die 28. Kammer ab. Der Junge hatte ursprünglich wegen einer Entwicklungs- und Verhaltensstörung einen GdB von 30. Im Frühjahr 2021 stellte seine Mutter als gesetzliche Vertreterin einen Neufeststellungsantrag, da unter anderem ein Asperger-Syndrom und eine Reizfilterstörung hinzugekommen waren….