Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de
Jahrzehntelang allein eingezahlt, endlich Rente. Doch die Krankenkasse verlangt ihren Anteil – als wäre es eine ganz normale Betriebsrente.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: S 18 KR 432/24

Das Wichtigste im Überblick

Versorgungsbezüge aus einem berufsständischen Versorgungswerk unterliegen vollständig der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Rentner müssen auf Leistungen aus Versorgungswerken Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
  • Die Beiträge fallen auch dann an, wenn Zahlungen auf rein freiwilligen Einzahlungen beruhen.
  • Entscheidend bleibt die Mitgliedschaft in einem exklusiven berufsständischen Personenkreis während der Ansparphase.
  • Ausnahmen für private Versicherungen gelten hier nicht, da der berufliche Bezug bestehen bleibt.

  • Gericht: Sozialgericht Nürnberg
  • Datum: 11.06.2024
  • Aktenzeichen: S 18 KR 432/24
  • Verfahren: Beschluss
  • Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht
  • Relevant für: Rechtsanwälte, Steuerberater, Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner

Wann sind Renten aus Versorgungswerken beitragspflichtig?

Rechtsgrundlage für die Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Rentnern ist § 237 SGB V. Das bedeutet konkret: Das Gesetz regelt, wie die Krankenkasse die Höhe der Beiträge aus den Einnahmen berechnet. Als versicherungspflichtig gelten Rentner, die aufgrund ihrer Vorversicherungszeit Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner sind. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten der Zahlbetrag der Rente – also die Bruttosumme vor Abzügen – sowie der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, also Versorgungsbezüge. Gemäß § 237 Satz 4 SGB V ist § 229 SGB V für die Definition dieser Versorgungsbezüge entsprechend anzuwenden.

Streit um Abzüge durch die Krankenkasse

Das Sozialgericht Nürnberg musste klären, wie diese Vorgaben auf einen konkreten Streitfall anzuwenden sind. Ein 1958 geborener Rentner wehrte sich gegen die Verbeitragung seiner Bezüge aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Ein solches Versorgungswerk ist ein eigenständiges Rentensystem für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte oder Steuerberater. Die zuständige Krankenkasse hatte mit einem Bescheid vom 25. September 2024 Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 58,50 Euro, einen Zusatzbeitrag von 4,83 Euro sowie 13,65 Euro für die Pflegeversicherung festgesetzt. Diese Beträge wurden direkt von der Zahlstelle der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einbehalten. Die Zahlstelle ist die Einrichtung, die die Rente auszahlt und die Beiträge direkt an die Kasse abführen muss. Die Klage des Mannes wurde vollständig abgewiesen, womit die Beitragsbescheide rechtmäßig bleiben.

Wenn Sie einen Beitragsbescheid für Ihre Rente aus einem Versorgungswerk erhalten, prüfen Sie sofort, ob Sie einen Widerspruch allein auf den „privaten Charakter“ Ihrer Einzahlungen stützen wollen. Nach dieser Entscheidung ist dieser Weg rechtlich aussichtslos und führt lediglich zu unnötigen Kosten für Sie.

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge