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Vaterschaftsurlaub für Beamte: Anspruch auf zehn Tage bezahlte Freistellung

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Zehn Tage Vaterschaftsurlaub? Sein Dienstherr lehnt ab. Begründung: Kein deutsches Gesetz. Dabei müsste die EU-Richtlinie längst umgesetzt sein – seit August 2022.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 K 1556/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Verwaltungsgericht Köln
  • Datum: 11.09.2025
  • Aktenzeichen: 15 K 1556/24
  • Verfahren: Klage auf Vaterschaftsurlaub
  • Rechtsbereiche: Beamtenrecht, EU-Recht, Urlaubsrecht
  • Streitwert: 5.000 Euro
  • Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • Relevant für: Bundesbeamte, Arbeitgeber des Staates, Eltern nach Geburt

Das Gericht gibt dem Bundesbeamten Recht und spricht ihm acht Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub zu.
  • Die Richtlinie galt schon, aber Deutschland setzte sie noch nicht richtig um.
  • Beamte zählen hier als Arbeitnehmer und können sich gegen den Staat berufen.
  • Erholungsurlaub schadete nicht, weil der Kläger sonst unentschuldigt gefehlt hätte.
  • Elternzeit und Elterngeld ersetzten die fehlende Vergütung nicht.
  • Das Formular war unnötig; die E-Mail vom 4. Oktober genügte.

VG Köln: 10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub für Beamte

Nach Artikel 4 und Artikel 8 Absatz 1 und 2 der EU-Richtlinie 2019/1158 haben Väter einen Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub. Verpasst ein Mitgliedsstaat die Umsetzungsfrist – wie hier den 2. August 2022 –, kann die Richtlinie unmittelbar anwendbar sein, sofern ihre Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau formuliert sind. Nach dem Unionsrecht gelten Beamte in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer und fallen somit unter den Schutzbereich der europäischen Vorgaben. Das bedeutet konkret: Obwohl Beamte in Deutschland ein besonderes Treueverhältnis zu ihrem Staat haben, werden sie durch das EU-Recht in diesem Fall wie normale Angestellte behandelt, um ihnen denselben Schutz zu garantieren.

Wie sich diese europarechtliche Vorgabe in der Praxis auswirkt, zeigte die Klage eines Oberregierungsrats, der von seinem Dienstherrn acht Tage Vaterschaftsurlaub für den Zeitraum vom 2. bis zum 11. November 2022 einforderte. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Beamten mit einem Urteil vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24) vollumfänglich recht. Die Richter verurteilten die Behörde dazu, dem Vater die acht Tage Vaterschaftsurlaub nachträglich zu gewähren und auf seinem Urlaubskonto gutzuschreiben.

Wer als Beamter seit dem 2. August 2022 Vater geworden ist oder demnächst wird, sollte seinen Anspruch auf die zehn Tage Sonderurlaub umgehend geltend machen. Warten Sie nicht auf eine gesetzliche Neuregelung in Deutschland, sondern berufen Sie sich direkt auf dieses Urteil.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Art. 4 und Art. 8 Abs. 1 und 2 der EU-Richtlinie 2019/1158 (Vereinbarkeitsrichtlinie) sind nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 2….

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