Drei Jahre Bewährung, dann der 27. April 2024. Die Frist verstreicht – keine Warnung vor der fortbestehenden Widerrufsgefahr. Plötzlich beantragt die Staatsanwaltschaft den Widerruf. Das Landgericht Halle muss klären: Kann ein Widerruf nach Fristablauf gelingen, wenn die Justiz geschwiegen hat?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Qs 7/26
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Halle
- Datum: 17.02.2026
- Aktenzeichen: 3 Qs 7/26
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafvollstreckung, Beschwerderecht
- Relevant für: Staatsanwaltschaften, Verteidiger, Verurteilte, Strafvollstreckungsgerichte
Das Landgericht lässt die Strafe erlassen, weil der Verurteilte rechtzeitig keinen Warnhinweis bekam.
- Die Bewährungsauflagen reichten nicht, weil kein Hinweis auf späteren Widerruf zugestellt wurde.
- Eine öffentliche Zustellung hätte den fehlenden Warnhinweis trotz unbekannten Aufenthalts ermöglichen können.
- Der abgelaufenen Bewährungszeit stand der Vertrauensschutz entgegen.
- Die Beschwerde scheiterte auch, weil der Sicherungshaftbefehl nicht weiterverfolgt wurde.
Widerruf nach Bewährungsende: Wann ist er unzulässig?
Die Strafprozessordnung regelt in den Paragrafen 304, 306 und 311 Absatz 2 die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse. Das bedeutet konkret: Die sofortige Beschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, für das sehr kurze Fristen von meist nur einer Woche gelten. Geht es um die Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung, greift zudem Paragraf 453 Absatz 2 Satz 3 der Strafprozessordnung. Dabei stellt sich in der juristischen Praxis oft die Frage, ob ein Widerruf wegen des Verhaltens einer verurteilten Person auch dann noch zulässig bleibt, wenn die eigentliche Bewährungszeit bereits abgelaufen ist.
Diese zeitliche Grenze spielte bei einem Mann eine zentrale Rolle, dessen dreijährige Bewährungszeit aus einem Urteil des Amtsgerichts Lindau vom 28. April 2021 am 27. April 2024 endete. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte zuvor mehrfach den Widerruf beantragt, konkret am 24. April 2023 und erneut am 18. Oktober 2023. Das Amtsgericht Halle lehnte diesen Widerruf jedoch am 2. Januar 2026 ab und erließ die Strafe nach dem Ablauf der Bewährungszeit vollständig (Az. 303 BRs 5/25). Das Landgericht Halle wies die anschließende Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit einem Beschluss vom 17. Februar 2026 endgültig zurück (Az. 3 Qs 7/26), womit der Straferlass rechtskräftig bestätigt wurde. Das bedeutet: Die Entscheidung ist damit endgültig und kann von der Staatsanwaltschaft nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angefochten werden.
Handlungshilfe: Prüfen Sie sofort Ihren Bewährungsbeschluss: Welches Datum ist dort als Ende der Bewährungszeit vermerkt? Notieren Sie sich diesen Stichtag. Jede Maßnahme des Gerichts, die Sie erst nach diesem Datum erreicht, ist ein potenzieller Angriffspunkt für Ihren Vertrauensschutz.